Mehr Rentner müssen zahlen: Steuererklärung kann sich lohnen
Vieler Rentner, die bisher nicht von der Steuerlast betroffen waren, werden künftig doch zur Kasse gebeten. Einige Ausgaben können aber auch Ruheständler von der Steuer absetzen.

Neustadt/Weinstraße - Auch viele Rentner müssen Steuern zahlen. Durch die bevorstehende Erhöhung der Altersbezüge wächst der Kreis der steuerpflichtigen Ruheständler sogar noch einmal. Allerdings können auch Rentner eine Reihe von Ausgaben steuerlich geltend machen. Ein kurzer Überblick:
Werbungskostenpauschale von 102 Euro
Auch im Ruhestand können Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Rentnern gilt eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Wer höhere Ausgaben hat, sollte Belege sammeln. In Betracht kommen hier zum Beispiel Kosten für Steuerberatung oder Rechtsberatungskosten etwa beim Beantragen der Rente.
Medikamente und Behandlungen können geltend gemacht werden
Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen etwa Ausgaben für Medikamente oder für medizinische Behandlungen. Diese Kosten erkennt das Finanzamt an, wenn die Ausgaben als nötig anzusehen sind, also von einem Arzt verschrieben wurden. Allerdings zieht das Finanzamt von diesen Kosten einen Betrag als zumutbare Belastung ab. Die Höhe der zumutbare Belastung ist individuell.
Was kann den Sonderausgaben zugerechnet werden?
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Rentner in ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie zählen zu den Sonderausgaben, ebenso wie Beiträge zu anderen Versicherungen wie einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung - oder auch Spenden.
Steuerlast und Altersentlastungsbetrag
Rentner über 64 Jahre können mit dem Altersentlastungsbetrag ihre Steuerlast senken. Die Höhe des Freibetrags hängt vom Geburtsjahr des Steuerzahlers ab und beträgt maximal 1.900 Euro im Jahr.
Quelle: DPA
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