Lebensversicherung: BGH stärkt Kunden-Rechte
Der BGH hat die Rechte von Lebensversicherungs-Kunden gestärkt. Wer von eine Lebensversicherung abgeschlossen und später rückabgewickelt hat, hat vielleicht zu wenig Geld bekommen. Was Kunden zusteht, hat der BGH geklärt.

Karlsruhe (dpa/red) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Kunden gestärkt, die gegen den Abschluss ihrer Policen-Lebensversicherung wirksam Widerspruch eingelegt haben. Danach muss sich der Versicherte zwar den während der Zeit genossenen Versicherungsschutz anrechnen lassen, nicht jedoch die Abschluss -und Versicherungskosten. Das Gericht hat damit erstmals geklärt, was Assekuranzen nach einem Widerspruch an Prämien und Zinsen an den Kunden zurück zahlen müssen. (Az.: IV ZR 384/14 u.a.).
Für wen das Urteil relevant ist
Das Urteil vom Mittwoch ist für Lebensversicherungen relevant, die zwischen 1994 und 2007 nach dem Policenmodell zustande gekommen sind. Dabei erhielt der Kunde sämtliche Unterlagen erst mit dem Versicherungsschein. War er nicht richtig über seine Rechte aufgeklärt worden, kann ein Versicherter gegen einen solchen Vertrag auch noch nach Jahren Widerspruch einlegen. Seit 2008 gibt es dieses Modell nicht mehr.
Kunden der AachenMünchener klagten
Den Richter prüften die Klagen von Kunden gegen die AachenMünchener Lebensversicherung. Diese hatten nach jahrelangen Zahlungen Widerspruch gegen ihre fondsgebundenen Lebensversicherungen eingelegt und waren mit der dann vom Versicherer zurückgezahlten Summe nicht zufrieden. So hatte einer der Kläger etwa 10.800 Euro an Prämien eingezahlt und nur rund 8600 Euro zurück erhalten.
Der BGH hat weiter entschieden, dass der Kunde auch Anspruch auf Zinsen hat - allerdings nur der Höhe, die das jeweilige Unternehmen auch tatsächlich erwirtschaftet hat.
Zuspruch für das Urteil
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft und die AachenMünchener begrüßten das Urteil: Der BGH habe mehr Rechtssicherheit für Kunden und Unternehmen geschaffen, hieß es am Mittwoch.
Auch Verbraucherschützer äußerten sich positiv: Das Urteil sei eine nachträgliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Lebensversicherungen, sagte Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Beim Oberlandesgericht Köln hatten die Kläger teils recht bekommen. Dagegen war die AachenMünchener in Revision gegangen.
BGH: Deutsche Bank muss Kosten für Basiskonto senken
Das Basiskonto wurde 2016 eingeführt und ist insbesondere für Menschen ohne Arbeit und für Obdachlose gedacht. Eine gesetzliche Preisobergrenze gibt es nicht. Unter anderem waren der Verbraucherzentrale die Preise der Deutschen Bank zu hoch. Sie reichte Klage ein.
BGH schafft Klarheit zur Fluggastentschädigung
Zur Fluggastentschädigung bestehen mehrere Varianten. Immer wieder kommt es zu gerade deshalb zu Streitfällen zwischen Reisenden und Fluggesellschaften. Der BGH hat sich grundlegend mit der Frage nach Ausgleichszahlungen und Schadensersatzansprüchen beschäftigt.
Urteil zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Wer zwischen 1195 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen hat und nicht ordnungsgemäß über das Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde, kann den Vertrag möglicherweise rückabwickeln. Auch aus bereits gekündigten Verträgen kann man noch Geld bekommen.
BGH: Drohung mit Schufa setzt Kunden unter Druck
Wie der BGH jetzt entschied, darf einem säumigen Kunden nicht mit einer Meldung bei der Schufa gedroht werden, wenn der durchschnittliche Verbraucher die verwendete Formulierung nicht versteht. Eine bestrittene Forderung darf nicht gemeldet werden.
Gericht kippt Riester-Klausel der Allianz
Undurchsichtige Bestimmungen zur Überschussbeteiligung in einem Versicherungsvertrag sind rechtswidrig. Dies bestätigte jetzt das OLG Stuttgart in zweiter Instanz und folgte damit einer Klage von Verbraucherschützern. Die Allianz darf diese Klausel nun nicht weiter verwenden.