Landesregierung Baden-Württemberg: Keine Zwischenlager

Minister Müller forderte im Namen der Landesregierung den Bund auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass die Brennelementtransporte in die Wiederaufarbeitungsanlagen nach Frankreich und England wieder aufgenommen werden können. Ansonsten drohe den Anlagen in Neckarwestheim und Philippsburg im Frühjahr 2001 der Stillstand. Man könne wegen der Dauer der Verwaltungsverfahren und möglicher Klagen vor Gericht nicht damit rechnen, dass auch nur die Interimslager bis zu dieser Zeit betriebsbereit seien, geschweige denn die eigentlichen Zwischenlager. Falls die Standortgemeinden ihr Einvernehmen hierzu nicht erteilen sollten, müsse die Baugenehmigungsbehörde die Bauanträge ablehnen. Minister Müller machte deutlich, dass die Landesregierung entsprechend ihrer Haltung, den Bund bei seiner Ausstiegspolitik nicht auch noch zu unterstützen, keine Maßnahmen ergreifen wird, um das rechtlich zwingend vorgesehene Einvernehmen der Kommunen durch die Rechtsaufsicht zu ersetzen. "Solange die Bundesregierung ihre Politik durch Vereinbarungen mit der Industrie über die Köpfe der hiesigen Bevölkerung und an der Landesregierung vorbei betreibt und dabei ein falsches Entsorgungskonzept verfolgt, kann sie nicht auf Unterstützung aus Baden-Württemberg hoffen", betonte der Minister.
Nach Darstellung des Ministers lehnt die baden-württembergische Landesregierung aus diesem Grund auch die Unterbringung radioaktiver Abfälle aus dem Verwahrlager des Bundes in Hanau beim Institut für Transurane im Forschungszentrum Karlsruhe ab. "Solange der Bund alle Endlagerlösungen torpediert, ist Baden-Württemberg nicht bereit, radioaktiven Abfall auf unbestimmte Zeit aufzunehmen", sagte der Minister. Dies gelte auch für die Lagerung von Abfällen der niedersächsischen Landessammelstelle beim Forschungszentrum Karlsruhe. Dort sei zwar genügend Kapazität vorhanden, der Abfluss in ein Endlager sei aber gefährdet. "Der Bund und das Land Niedersachsen unterlaufen die Fertigstellung des Endlagers Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle bewusst, indem sie den Planfeststellungsbeschluss ohne Sofortvollzug erlassen wollen. Dadurch müssen fünf bis zehn Jahre Prozesszeit abgewartet werden, in denen man beim Endlager Konrad keinen Schritt vorankommt, obwohl es für die Endlagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem Forschungszentrum Karlsruhe erforderlich und geeignet ist. Was da ist, wird nicht genutzt und was genutzt werden soll, ist nicht da - diese Entsorgungspolitik des Bundes verstößt in doppelter Weise gegen die Prinzipien einer verantwortungsvollen Politik", erklärte Minister Müller.
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