Landeskartellbehörde Sachsen geht gegen "Wechselgebühren" vor - Stadtwerken droht Bußgeld

Sowohl bei der Landeskartell- als auch der Energieaufsichtsbehörde, die beide zu Schommers Ressort gehören, seien Beschwerden von Stromhändlern über diese - vor allem von Stadtwerken angewandte - unzulässige Praxis eingegangen. "Wir dürfen nicht zulassen, dass die Vorzüge des liberalisierten Strommarktes jetzt über die Hintertür ausgehebelt werden. Nur ein unverfälschter Wettbewerb bietet die Gewähr für faire Preise", so Schommer.
Nach einem Beschluss der Kartellbehörden des Bundes und der Länder sind "Wechselgebühren" kartellrechtlich unzulässig. Sollten den Unternehmen durch Kundenwechsel zusätzliche Kosten - etwa durch Extra-Zählerablesungen - entstehen, so betrifft das den Vertriebs- und nicht den Netzbereich. Deshalb dürfen diese Kosten nicht in die Durchleitungsentgelte einfließen und auch nicht vom örtlichen Netzbetreiber erhoben werden.
Die angeschriebenen Unternehmen müssen bis Oktober erklären, ob und warum sie "Wechselgebühren" erheben. Gleichzeitig wurden sie darüber informiert, dass diese Entgelte nach Auffassung der Kartellbehörden grundsätzlich als Missbrauch im Sinne des Paragraphen 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen anzusehen sind und mit Bußgeld geahndet werden können.
Höhere Netzgebühren treiben Strompreis noch weiter
Der Strompreis steigt und steigt: Neben der deutlich höheren Ökostrom-Umlage treiben im nächsten Jahr auch die Netzgebühren den Strompreis in neue Höhen. Wie das Vergleichsportal Verivox am Donnerstag mitteilte, erhöhen die Netzbetreiber die Entgelte um durchschnittlich zehn Prozent.
"Widerstand gegen Strompreiserhöhung formiert sich"
Der Rechtsanwalt und Energierechtsexperte Thomas Fricke macht sich keine großen Hoffnungen, dass E.ON seine Preiskalkulation tatsächlich derart offenlegt, dass die Preiserhöhungen auf Erforderlichkeit und Angemessenheit überprüft werden können. Im Gespräch mit dem strom magazin hielt er Preissenkungen dennoch für möglich.
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