Kartellbehörden kündigen geschlossenes Vorgehen gegen Stromnetzbetreiber an
Das Bundeskartellamt will zusammen mit den Landeskartellbehörden künftig die Netznutzung stärker kontrollieren. Dazu hat sie jetzt ein Konzept zur Feststellung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte vorgelegt.

"Der missbrauchs- und diskriminierungsfreie Zugang zu den Stromnetzen ist zentrale Voraussetzung, um im Strommarkt dauerhaft Wettbewerb zu gewährleisten. Wir wollen, dass der Verbraucher alle Vorteile des Wettbewerbs nutzen kann. Deshalb werden wir künftig mehr Druck auf die Netzbetreiber ausüben und gegebenenfalls weitere Musterverfahren durchführen," erklärten in Bonn Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge und Helmut Lutz, Leiter der Landeskartellbehörde Bayern, sowie Gert Schäfer, Leiter der hessischen Landeskartellbehörde für Energie, als Vertreter der Länderbehörden. Bislang wird die Netznutzung weitgehend auf der Basis der Vorgaben der betroffenen Verbände organisiert. Zwar seien auf diesem Weg beachtliche Erfolge bei der Öffnung der Märkte erzielt worden, jedoch hätten sich bei der Netznutzung immer wieder Streitpunkte ergeben, ohne dass - über den Einzelfall hinaus - verbindliche Aussagen der zuständigen Behörden über die Vereinbarkeit dieser Praktiken mit den Rechtsvorschriften des Energiewirtschafts- und Kartellrechts vorliegen, hat das Kartellamt erkannt.
Der Bericht wird die Rechtssicherheit für die Marktteilnehmer verbessern. Es ist zu erwarten, dass sich die Mehrzahl der Unternehmen an der Rechtsauslegung durch die Kartellbehörden orientiert. Der Bericht bildet die Basis für ein einheitliches und arbeitsteiliges Vorgehen der Kartellbehörden, um in Musterverfahren einzelne Streitfragen der Netznutzung gerichtlich klären zu lassen. Er stellt eine erhebliche Arbeitserleichterung dar, weil die rechtlichen Maßstäbe nicht mehr im Einzelfall erarbeitet werden müssen. Der gemeinsamen Auffassung der Kartellbehörden des Bundes und der Länder kann in Zivilrechtsstreitigkeiten zwischen Netzinhabern und Netznutzern erhebliche Indizwirkung zukommen. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass eine flächendeckende Überprüfung der Netznutzungsentgelte und Behinderungspraktiken der etwa 800 Netzbetreiber mit den derzeitigen Personalressourcen des Bundeskartellamts und von Landeskartellbehörden nicht möglich ist. Ohne personelle Verstärkungen müssen sich diese auf Musterverfahren beschränken. Die Situation würde sich noch verschärfen, wenn für die kartellrechtliche Kontrolle der Netznutzungsentgelte der Einstieg in eine Kostenkontrolle unvermeidlich werden sollte.
Der Bericht findet sich unter www.bundeskartellamt.de.
Netzentgelte sinken im Schnitt um vier Prozent
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Konstant hohes Preisniveau bei Preisdifferenzen von 130 Prozent
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