Kartellamt kündigt Beschlussabteilung für Energiemarkt an
Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts kündigte der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, "unmissverständliche Signale" gegenüber der Stromwirtschaft an. Er werde keinerlei Wettbewerbsbehinderungen mehr akzeptieren.

Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des Amtes sei wieder der Fusionskontrolle gewesen. Das Bundeskartellamt hatte 1771 Fälle im Jahr 1999 und 1744 Fälle im Jahr 2000 zu behandeln. Vier Zusammenschlüsse wurden untersagt, in 45 Fällen haben die Unternehmen Vorhaben abgewandelt, aufgelöst oder ganz aufgegeben, weil das Bundeskartellamt wettbewerbliche Bedenken geltend machte. Neun Zusammenschlussvorhaben – unter anderem RWE/VEW – wurden nur unter Auflagen und Bedingungen freigegeben. Böge: " Es geht uns nicht darum, einen Rekord bei den Untersagungen zu erreichen. Aufgabe des Amtes ist die Sicherung des Wettbewerbs. Werden wettbewerbsrechtlich kritische Vorhaben mit Auflagen oder auf andere Weise entschärft, ist dem Wettbewerb, den Unternehmen und dem Verbraucher am besten gedient."
Um die Märkte für alle Unternehmen offen zu halten, sei die Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen von großer Bedeutung. Ein Beispiel hierfür sei das Verfahren des Amtes gegen die führenden Mineralölkonzerne wegen einer Preisscherenpolitik gewesen, durch die freie Tankstellen unbillig behindert wurden. Eine besondere Rolle spielte die Missbrauchsaufsicht in den Netzindustrien, insbesondere im Bahn- und Energiebereich. Im Strombereich hat das Bundeskartellamt eine Reihe von Verfahren durchgeführt bzw. eingeleitet, so auch ein Pilot-Verfahren gegen die E.ON-Tochter e.dis Nord wegen überhöhter Netznutzungsentgelte.
Böge sieht das Bundeskartellamt in naher Zukunft neben der Fusionskontrolle vor allem in drei Feldern in besonderer Weise gefordert. Bei den von der EU-Kommission geplanten Reformen des europäischen Kartellrechts (Kartellverfahrensrecht, Fusionskontrolle) gehe es darum, die Ebene zu bestimmen, die dem Wettbewerbsprinzip am effizientesten zu seinem Recht verhilft. Böges besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Energiemarkt: "Trotz der unzweifelhaften schnellen positiven Wettbewerbswirkungen nach der Liberalisierung des Strommarktes haben Unternehmen ein ganzes Arsenal von Instrumenten entwickelt, um den Einzug des Wettbewerbs in unzulässiger Weise zu behindern." Böge kündigte die Einrichtung einer besonderen Beschlussabteilung im Bundeskartellamt noch in diesem Monat an, die gezielt Fälle der Netzzugangsverweigerung in der Stromwirtschaft aufgreifen werde. Er wolle damit "ein unmissverständliches Signal" geben, dass das Bundeskartellamt keine Wettbewerbsbehinderungen akzeptieren werde. Zwar müsse Deutschland mit seinem Weg des verhandelten Netzzugangs schon heute den Vergleich mit anderen EU-Ländern nicht scheuen. Man brauche daher hierzulande auch keinen von der Kommission in Brüssel verordneten Sektor-Regulierer im Strombereich. Das "Instrument Kartellrecht" könnte aber geschärft werden, wenn der Gesetzgeber bei der Missbrauchsaufsicht die sofortige Vollziehbarkeit von Verfügungen gesetzlich anordnen würde.
Der Tätigkeitsbericht kann gegen eine Schutzgebühr von 11,73 DM (sechs Euro) beim Bundeskartellamt unter Fon: 0228-9499214 bezogen werden.
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