Kartellamt kritisiert Verbändevereinbarung

Die Entfernungsgebühren in Höhe von 0,25 Pfennigen pro Kilowattstunde werden bei einer Stromlieferung von der Nord- in die Südzone - oder umgekehrt - fällig (das Strom-Magazin berichtete). Da diese Gebühren auch bei der Durchleitung von preiswertem Strom aus dem Ausland anfallen, könne die Aufteilung des deutschen Strommarktes in Nord und Süd auch von der EU-Kommission nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Veba und Viag haben den Wettbewerbshütern in Berlin im Rahmen ihrer geplanten Fusion bereits versprochen, die freie Durchleitung von Strom in ihrem Netz zu praktizieren. Der neue deutsche Energieriese würde damit die Nord-Süd-Regelung unterlaufen. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Marktteilung der Verbändevereinbarung ohnehin fragwürdig.
Markus Götz
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