Investitionsbank Berlin und Bewag: Fördermittel aus einer Hand

IBB und Bewag fördern Solaranlagen mit einer Mindestleistung von einem Kilowatt (kWp). Dabei erfolgt die Förderung durch die Investitionsbank mit Zuschüssen von maximal 40 Prozent. Die Bewag-Förderung ist eine Kombination aus Investitionszuschuss und garantierter Einspeisevergütung, berücksichtigt jedoch eine mögliche Förderung durch die IBB. Die Vergabe erfolgt mehrmals jährlich nach dem Prinzip einer Solarstrombörse. Dazu bieten Interessenten geplanter Fotovoltaik-Anlagen der Bewag Solarstrom zu einem von ihnen kalkulierten Preis an. An diesen ist die Höhe des Zuschusses fest gebunden. Den Zuschlag erhalten die günstigsten Anbieter. Als dritte Förderschiene vermittelt die IBB in Zusammenhang mit der Landesförderung zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des "100.000-Dächer-Programms". Die Laufzeit dieser Darlehen beträgt zehn Jahre, wobei die ersten beiden Jahre tilgungsfrei sind.
Doppelförderung für Solarstrom wird bestraft
Wer für seinen Solarstrom schon die Einspeisevergütung kassiert, der darf nicht auch noch in vollem Umfang von der Stromsteuer befreit werden. Das verbietet das Doppelförderungsverbot. Wer die Steuerbefreiung nicht beim Netzbetreiber meldet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Studie: Bis 2030 ist in allen G20-Ländern Ökostrom am günstigsten
Einer Studie zufolge kommt der günstigste Strom 2030 in sämtlichen G20-Ländern aus Windparks oder Solaranlagen. Bereit 2015 war demnach die Windenergie die günstigste Energiequelle in vielen Ländern Europas, in Südamerika, China und Australien.
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