Initiative Pro Wettbewerb legt Entwurf für eine Netzzugangsverordnung vor
Einen Vorschlag für eine neue Netzzugangsverordnung hat heute die Initiative Pro Wettbewerb vorgelegt. Damit sollen die Regelungen standardisiert und so ein Missbrauch durch die Netzbetreiber verhindert werden.

Der Entwurf der Netzzugangsverordnung (NZVElt) ist ein Angebot an die Bundesregierung, gravierende Versäumnisse bei der Liberalisierung im Strommarkt zu korrigieren. Denn auch nach drei Jahren Liberalisierung des deutschen Strommarktes bestehe das alte Monopol faktisch noch vielerorts fort, moniert die Initiative. Den Plan von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos), die Probleme mit der Einrichtung einer "Task-Force" zu lösen, hält die Initiative Pro Wettbewerb für untauglich. Michael Zerr, Geschäftsführer Yello Strom GmbH wird deutlich: "Wechselwillige Kunden werden behindert, blockiert, schikaniert. Die Liberalisierung des Strommarktes ist eine Mogelpackung. Erst unsere Netzzugangsverordnung macht aus einem nicht funktionierenden einen funktionierenden Markt. Wenn der Bundeswirtschaftsminister jetzt nicht die Notbremse zieht und handelt, stirbt der Wettbewerb. Verlierer sind am Ende Millionen wechselwillige Kunden."
Die nun vorgelegte Netzzugangsverordnung soll Chancengleichheit schaffen, indem sie standardisiert und den Sofortvollzug beim Netzzugang einführt. Dr. Henning Borchers, Geschäftsführer best energy GmbH: "Bisher kann der Netzbetreiber dem neuen Lieferanten den Zugang zu seinen Stromleitungen durch eine Vielzahl von Tricks verwehren - der Dumme ist der wechselwillige Kunde. Nach unserer Netzzugangsverordnung muss binnen zehn Tagen eine vertragliche Regelung zwischen Netzbetreiber und Lieferant zustande kommen - Nutznießer ist der wechselwillige Kunde." Die Verordnung soll nun die Netznutzung zwischen Lieferant und Netzbetreiber zum Schutz der Kunden vor bürokratischen Schikanen der Ex-Versorger eindeutig regeln. Zudem soll die "fast durchgängige Schutzzoll-Politik durch überhöhte Netznutzungsentgelte" ein Ende haben. Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH ergänzt: "Die Preise für die Stromnetz-Nutzung liegen bei uns in Deutschland zum Teil doppelt so hoch wie im benachbarten Ausland. Wir schlagen deshalb eine Standardisierung der Preiskalkulation vor, damit die Willkür endlich ein Ende hat. Orientiert haben wir uns dabei an der einheitlichen Meinung der Kartellbehörden und an den entsprechenden Regelungen im Telkommunikationsgesetz. So ist sichergestellt, dass die Entgelte auf einer rechtlich eindeutigen Basis ohne jeden Zweifel objektiv sind und ohne ungerechtfertigte Monopolmargen kalkuliert werden."
Zur Durchsetzung und Überwachung der in der Verordnung rechtsverbindlich geregelten Richtlinien bedarf es einer Wettbewerbsbehörde, fordert die Initiative. Sie könne alternativ als eigene Beschlussabteilung im Bundeskartellamt eingerichtet oder als selbständige Bundesbehörde aufgebaut werden.
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