Höheres Bußgeld bei unerlaubter Telefonwerbung
Unternehmen drohen ab Mittwoch höhere Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung. Firmen müssen ab sofort mit Strafzahlungen von bis zu 300.000 Euro rechnen, wenn sie gegen die geltenden Regelungen verstoßen.

Bonn (AFP/red) - Dies teilte die Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde am Dienstag in Bonn mit. Bislang waren die Bußgelder auf 50.000 Euro begrenzt.
Bußgeld auch bei Anrufen von Telefoncomputern möglich
Der Bundesrat hatte im September eine Verschärfung der Regelungen im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung gebilligt. Geldbußen können damit von nun an auch für unerlaubte Werbeanrufe von Telefoncomputern verhängt werden. Bisher galt dies nur für unerlaubte Werbeanrufe von Menschen.
Nach einem im Sommer 2009 in Kraft getretenen Gesetz ist Telefonwerbung nur bei vorheriger Einwilligung durch Verbraucher zulässig. Bei Zuwiderhandeln droht Unternehmen seitdem ein Bußgeld.
Vorschriften werden häufig nicht beachtet
Werbeanrufer dürfen zudem nicht mehr ihre Telefonnummern unterdrücken, damit unerwünschte Gespräche leichter nachverfolgbar werden. Nach Angaben von Verbraucherschützern werden die Vorschriften aber noch immer häufig missachtet.
Verbraucher können sich bei unerlaubten Werbeanrufen direkt an die Bundesnetzagentur wenden, die entsprechende Vergehen untersucht und ahndet. Die Regulierungsbehörde braucht dafür das Datum des Anrufs, die am Telefon angezeigte Rufnummer, eine Beschreibung der angebotenen Leistung sowie den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgte.
Verwendung von Ortsrufnummer kann irreführend sein
Verwendet ein Unternehmen Ortsrufnummern, ist aber gar nicht vor Ort ansässig, kann das irreführende Werbung sein. Die Bundesnetzagentur hat jetzt die Sperrung von 300 Rufnummern veranlasst.
Bundesrat billigt Gesetz gegen Abzocke
Verbraucher sollen künftig besser vor Abzocke am Telefon und im Internet geschützt sein. Der Bundesrat billigte am Freitag das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, auch Anti-Abzocke-Gesetz genannt.
Neue Regelung zu Warteschleifen tritt in Kraft
Am 1. Juni 2013 tritt die endgültige Regelung zur Einführung kostenloser Warteschleifen in Kraft. Bisher galt eine Übergangsregelung. Um den neuen Standards zu genügen, hat die Bundesnetzagentur eine neue Störungsannahme eingerichtet. Auch andere Service-Nummern werden wohl umgestellt.
Unerlaubte Telefonwerbung wird härter bestraft
Telefonwerbung ist seit 2009 untersagt, wenn der Angerufene nicht vorher seine Zustimmung gegeben hat. Doch viele Unternehmen halten sich noch immer nicht daran. Die Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung sind im vergangenen Jahr drastisch gestiegen.