Heizkostenzuschuss: Die Kriterien

Alle Haushalte, die zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 mindestens drei Monate lang hintereinander Wohngeld erhalten, bekommen den Zuschuss automatisch ausgezahlt und müssen deshalb keinen separaten Antrag stellen. Zuschussberechtigt sind außerdem Ein-Personen-Haushalte, die zwischen dem 1. Oktober 2000 und dem 31. März 2001 drei Monate lang durchschnittlich höchstens 1650 Mark verdient haben. Es gilt ein "netto ähnliches" Einkommen. Zwei-Personen-Haushalte dürfen nicht mehr als 2300 Mark und Drei-Personen-Haushalte nicht mehr als 2850 Mark verdient haben, um die Zahlung zu bekommen. Die Berechtigten müssen bis spätestens 30. April 2001 einen Antrag beim Sozialamt, Wohnungsamt oder Bafög-Amt stellen. BaföG-Empfänger und alle, die eine Ausbildungshilfe oder Ausbildungsgeld bekommen, erhalten einen einmaligen Betrag von 100 Mark.
Unabhängig vom Heizkostenzuschuss macht der Mieterbund auch darauf aufmerksam, dass ab Januar 2001 weitere Haushalte Wohngeld beanspruchen können, da sich die Berechnungsgrundlage geändert hat.
Heizen mit Erdgas wird teurer – Ölpreise stagnieren
Die Preise für Erdgas ziehen aktuellen Prognosen zufolge an. Das wird sich auf den Heizkostenabrechnungen im kommenden Jahr bemerkbar machen. Für Ölheizer hingegen sollen die Rechnungen in etwa in der gleichen Höhe ausfallen wie im vergangenen Jahr.
Betriebskosten: Ölheizer können Rückzahlung erwarten
Wer mit Öl heizt, kann bei der Betriebskostenabrechnung dem Deutschen Mieterbund zufolge mit einer Rückzahlung rechnen. Dem erhöhten Energieverbrauch im vergangenen Jahr wirkt der Ölpreisverfall bei den Kosten entgegen.