Grubengasprojekte, Brennstoffzellenkraftwerke und blauer Strom...
Das von der Düsseldorfer Gesellschaft für Wirtschaftsförderung herausgegebene Magazin "Welcome Special" trägt in aktueller Ausgabe den Titel "Zukunftsenergien". Auf 36 abwechslungsreichen Seiten werden 70 spannende Zukunftsenergieprojekte aus Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Die Publikation kann kostenlos bestellt werden.

Grubengasprojekte im Ruhrgebiet, Brennstoffzellenkraftwerke im eigenen Keller und blauer Strom aus Herten - das sind nur drei aus über 70 spannenden Projekte rund um die Zukunft der Energieversorgung in Nordrhein-Westfalen. Das neue Magazin "Welcome Special" (06/2002) heißt deshalb auch "Zukunftsenergien" - hier präsentiert sich Nordrhein-Westfalen als "Powerhouse of Europe".
Herausgeber des Magazins ist die in Düsseldorf ansässige Gesellschaft für Wirtschaftsförderung (GfW). Interviews mit Wirtschafts- und Energieminister Ernst Schwanhold und Dr. Frank-Michael Baumann von der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW runden das vierfarbige Magazin mit 36 abwechslungsreichen Seiten ab.
Das neue "Welcome Special" mit dem Titel "Zukunftsenergien" gibt es kostenlos bei der Landesinitiative Zukunftsenergien NRW unter der Faxnummer 0211-8664222.
Buchgewinne und hohe Strompreise lassen Gewinne bei E.ON sprudeln
Die positive Ergebnisentwicklung des E.ON-Konzerns hat sich auch im dritten Quartal 2005 fortgesetzt. In den ersten neun Monaten stieg das Betriebsergebnis gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent auf 5,5 Millionen Euro. Beim Konzernüberschuss legte der Versorger um 61 Prozent zu.
Ministerium liegen 95 Anträge auf Strompreiserhöhung vor
Dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium liegen derzeit 95 Anträge von regionalen Energieversorgern auf Erhöhung der Stromtarife für Haushaltskunden und Kleingewerbe zum 1. Januar 2006 vor. Bis Ende des Jahres soll darüber entschieden sein.
Bewag versorgt Hotelkette Inter-Continental
Expertengespräch zur Wasserstofftechnologie in Düsseldorf-Treibstoff für das 21. Jahrhundert
Standpunkt: 2. Verbändevereinbarung kein Sieg für die privaten Haushalte