Gerichtsurteil: Billige Fernsehgeräte dürfen nicht mit Stromverträgen verkauft werden

Dieses Koppelangebot sei unter dem Gesichtspunkt "übertriebenes Anlocken" unlauterer Wettbewerb, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der Elektromarkt darf ab sofort keine derartigen Angebote mehr unterbreiten und auch nicht mehr dafür werben. "Gleichsam magnetisch" würden Verbraucher von diesem Angebot angezogen und gleichzeitig davon abgehalten, sich mit anderen Stromanbietern und deren Angeboten auseinander zu setzen. Im Gegensatz zu Kopplungsangeboten von Mobiltelefon und Mobilfunkvertrag, die durch eine einheitliche Rechtssprechung erlaubt sind, liege bei der Verbindung von Fernsehgeräten mit Stromlieferverträgen ohnehin keine "funktionelle Angebotseinheit" vor. Der Abschluss eines Stromversorgungsvertrages sei keine sinnvolle oder unabdingbare Ergänzung zum Kauf eines Fernsehers.