Fortum erwirkt einstweilige Verfügung gegen e.dis

Fortum, das Tochterunternehmen des größten finnischen Stromkonzerns, konnte in kurzer Zeit zahlreiche ostdeutsche Stadtwerke als Partner gewinnen. Dazu zählen auch die Stadtwerke Angermünde GmbH, die bereits in ihrem Stadtgebiet einen Marktanteil von 20 Prozent erreichen konnten. Der bisherige Stromlieferant und Netzbetreiber e.dis verweigerte Fortum und den Stadtwerken Angermünde bislang die Durchleitung zu den Kunden unter anderem mit Berufung auf die sogenannte Braunkohleschutzklausel.
Ein langwieriger Rechtsstreit, der das Recht der Kunden auf eine reelle Wettbewerbssituation unterlaufen hätte, war vorauszusehen. Mit dem aktuellen Urteil ist erstmalig im Sinne des neuen Energiewirtschaftsgesetzes eine Lösung herbeigeführt worden, die zur Wettbewerbssicherung beiträgt.
Die Veag, als Übertragungsnetzbetreiber verweigert weiterhin die Durchleitung des Fortum-Stroms, obwohl Fortum den Nachweis erbracht hat, ausschließlich Braunkohlestrom in Ostdeutschland zu liefern.
Der Schaden aus der rechtswidrigen Weigerung der Veag beläuft sich für die Fortum Energie GmbH auf etwa 2 Millionen Mark und wird inzwischen rechtlich geltend gemacht. Darüber hinaus hat Fortum bei der EU-Kommission gegen Veag einen Antrag auf Einleitung von Maßnahmen wegen der Verweigerung des Netzzuganges eingereicht.
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