Fördergemeinschaft Blockheizkraftwerke: Brief an den Bundestag

Bei der Verabschiedung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, das am 18. Mai in Kraft getreten ist, wurde, wie uns mitgeteilt wurde, auf Grund eines unbemerkt gebliebenen Büroversehens leider ein wichtiger Passus nicht mit beschlossen. Es handelt sich dabei um den in der ersten Fassung vorgesehenen Paragraph 7 Absatz 3 mit folgendem Wortlaut: "Aus energie- und umweltpolitischen Gründen wird mit Blick auf die nationale Klimaschutzstrategie zum Erreichen des CO2-Minderungszieles bis Jahresende ein Gesetz zur langfristigen Regelung der Kraft-Wärme-Kopplung erarbeitet werden (KWK-Ausbaugesetz). Es wird bis zum Jahr 2010 eine Verdopplung des KWK-Anteiles an der Stromproduktion durch die Einführung einer verstetigt progressiven markt- und EU-konformen Quote oder gleichermaßen wirksamer Instrumente angestrebt." Der Fehler ist nach unserer Information dadurch zustande gekommen, dass dieser Absatz bei der Übertragung der im Wirtschaftsausschuss verabschiedeten Änderungen zum Gesetzentwurf in die Beschlussvorlage (Drucksache 14/3007) infolge eines Missverständnisses übersehen wurde.
Dieser Passus ist aus zwei Gründen äußerst wichtig: Zum einen handelt es sich um eine Willensbekundung des Gesetzgebers, aus der sich ein Handlungsauftrag an die Bundesregierung ableitet. Zum anderen stellt er für Betreiber von KWK-Anlagen und potentielle Investoren von Neuanlagen ein Signal dar, das für ihre Entscheidungen über eine mögliche Anlagenstilllegung bzw. Neuinvestitionen von zentraler Bedeutung ist. Ohne dieses Signal werden insbesondere in Industrie und Gewerbe weiterhin viele Anlagen stillgelegt (nach einer Schätzung des VIK werden zur Zeit monatlich 200 bis 300 MW elektrischer KWK-Leistung abgeschaltet), fehlt für Neuinvestitionen die notwendige wirtschaftliche Perspektive. Jede Entscheidung gegen den Weiterbetrieb oder die Neuerrichtung einer KWK-Anlage läuft dem CO2-Minderungsziel der Bundesrepublik diametral entgegen. Die verbindliche Festlegung auf die schnellstmögliche Erarbeitung eines KWK-Ausbaugesetzes ist daher von fundamentaler Wichtigkeit.
Wir möchten Sie bitten sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung, der Bundestag oder die Fraktionen in geeigneter Weise erklären, dass sie den ursprünglichen Paragraph 7 Absatz 3 als faktisch existent ansehen. Unseres Erachtens kann nur auf diese Weise Investitionssicherheit gewährleistet und den Abbau von KWK-Anlagen gestoppt werden. Keinesfalls darf sich der deutsche Bundestag mit der derzeitigen Sachlage zufrieden geben. Es bei der derzeitigen, durch einen zufälligen Fehler bestimmten Sachlage zu belassen, hieße den Fehler zum Willen des Gesetzgebers umzudeuten. Dies wäre eine politisch unredliche und untragbare Haltung. Auch dürfen eventuelle formaljuristische Bedenken diese äußerst wichtige Klarstellung nicht verhindern.
Förderung für Kohlemeiler soll verlängert werden
Klimaschädliche Kohlekraftwerke sollen nun neben der Kohle-Reserve auch noch über das neue KWK-Gesetz gefördert werden. Das zumindest lässt eine Vereinbarung der Koalition verlauten. Die Grünen werfen der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Klimagipfels ein doppeltes Spiel vor.
Verbände drängen auf echtes Entry-Exit-System
Verschiedene industrielle Verbände, darunter BDI, VIK, bne und VEA, haben die Bundesregierung dazu aufgefordert, das seit 1. Juli vom Gasnetzbetreiber BEB praktizierte Entry-Exit-Modell als allgemeingültig festzuschreiben. Es zeige, dass ein transaktionsunabhängiges Modell technisch und wirtschaftlich machbar sei.
Quo vadis KWK? - Die Kraft-Wärme-Kopplung zwischen Krise und Aufbruch
VIK plädiert für mehr Klimaschutz bei der KWK-Gesetzgebung
Das KWK-Vorschaltgesetz sollte nach Ansicht des VIK aber nicht nur mangels wettbewerbsneutraler Finanzierung zur Förderung einer energiesparsamen und CO2-mindernden Kraft-Wärme-Kopplung abgelehnt werden.
Standpunkt: Endlich wird gehandelt