FDP-Politikerin Kopp: "EU-Verfahren hätte vermieden werden können"
Die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun Kopp, hat das seitens der EU eingeleitete Verfahren gegen die Deutschland in Sachen Nichtumsetzung der Richtlinie zur Energiemarktliberalisierung kritisiert. Das, so die Liberale, hätte nicht sein müssen.

Berlin (red) - Anlässlich des von der EU gegen die Bundesrepublik eingeleiteten Verfahrens wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zur Energiemarktliberalisierung hat die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun Kopp, kritisiert, dass die Regierung dieses Verfahren habe vermeiden können.
"Die Bundesregierung wird die vier wichtigsten Verordnungen zum Netzzugang/Netzentgelt des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erst mit monatelanger Verzögerung vorlegen können", bemängelte Kopp. So sollten die zwei Strom-Verordnungen erst am 27. Oktober im Kabinett zur Verabschiedung vorliegen, die Netzentgelt-Verordnung im Gasbereich sei überhaupt noch nicht fertig gestellt, derweil die Gas-Netzzugangs-Verordnung erst in den letzten Tagen an die Länder und Verbände zur Vorberatung gesandt wurde.
"Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement macht damit durch selbst verursachte Verzögerungen die geplante überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie zeitnah unmöglich. Mit dem erwarteten Widerstand der unionsgeführten Länder im Bundesrat gegen das Energiewirtschaftsgesetz wird die nötige Regulierung des Energiemarktes wohl bis zum Sommer 2005 auf sich warten lassen", blickte Kopp voraus. Die Folgen für Wirtschaft und Verbraucher dürften erheblich sein, kommentiert die Politikerin, schließlich werde Deutschland die Umsetzung der EU-Richtlinie für die Energiemarkt-Regulierung um etwa ein Jahr verfehlen. "Das von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren unter anderem auch gegen Deutschland hätte von der Bundesregierung vermieden werden können", bilanzierte Kopp.
Industrie wird weiterhin bei Ökostrom-Umlage verschont
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EEG-Reform: Neue Regeln für Windenergie geplant
Für die Windenergie wird es mit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im kommenden Jahr Änderungen bei der Förderung geben. Ähnlich wie es bereits für den Sonnenstrom gilt, soll die Höhe der Förderung über Ausschreibungen festgelegt werden.
VEA fordert Nachbesserungen beim Energiewirtschaftsgesetz
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