Europäische Kommission stärkt Erneuerbare-Energien-Gesetz den Rücken

Die Europäische Kommission hat einen wegweisenden Vorschlag für eine Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energien verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, sich ambitionierte Ziele für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu setzen. Auf diese Weise soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 auf über 22 Prozent erhöht und gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Europäische Union ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Reduzierung der Treibhausgase erfüllen kann. Dieser Zuwachs muss durch die gesamte Palette der Erneuerbaren Energien mit Ausnahme der großen Wasserkraft erreicht werden, deren Potenziale weitgehend ausgeschöpft sind.
Die geplante Richtlinie ist ein Meilenstein in der europäischen Energiepolitik, auch wenn im Detail noch manche Verbesserung des Richtlinienvorschlags nötig sein wird. Die Europäische Union macht deutlich, dass ihre Erklärungen zu Erneuerbaren Energien nicht nur Lippenbekenntnisse sind, sondern dass Erneuerbare Energien tatsächlich oberste Priorität in der Energiepolitik der Kommission genießen. Wichtig für Deutschland ist in diesem Zusammenhang, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten nach dem Subsidiaritätsprinzip freie Hand bei der Wahl der Mittel lässt, mit denen der Ausbau Erneuerbarer Energien erreicht wird. Damit stärkt nach dem Europäischen Parlament mit seiner Erklärung vor wenigen Wochen nun auch die Kommission das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das seit dem 1. April in Deutschland in Kraft ist.
Nur wenn die Mitgliedstaaten ihre Ausbauziele nicht erreichen, will die Europäische Kommission in fünf Jahren einen eigenen Vorschlag für eine europaweite Rahmenregelung machen. Der Richtlinienvorschlag für Erneuerbare Energien befindet sich seit fast zwei Jahren in der Diskussion. Erste interne Entwürfe aus dem vergangenen Jahr hatten befürchten lassen, die Europäische Kommission wolle dem früheren deutschen Stromeinspeisungsgesetz den Garaus machen und europaweit ein Quotenmodell einführen. In einem fruchtbaren Diskussionsprozess ist es aber gelungen, die Kommission von den Qualitäten und der Effektivität des Stromeinspeisungsgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu überzeugen, und den Mitgliedstaaten kein bestimmtes Modell vorzuschreiben.
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