Erstes Solar-Funkhaus in Deutschland auf Sendung

Für Dr. Harald Schützeichel, Vorstand der S.A.G. Solarstrom AG ist das Solarkraftwerk auch ein Zeichen wachsenden Bereitschaft öffentlicher Einrichtungen, Position in der Energiefrage zu beziehen. "Nach dem Dach des Statistischen Landesamtes in Stuttgart ist jetzt ein zweites staatliches Dach Standort für Solarstromerzeugung im großen Maßstab. Diese positive Einstellung und Offenheit war nicht immer so und ist dem besonderen Engagement aller Beteiligten zu verdanken", so Schützeichel. "Ein Solarkraftwerk auf einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist eine Pionierleistung, die nur dann erfolgreich ist, wenn alle an einem Strang ziehen, von der Rechts- bis zum Technikabteilung", verweisen Schrag und Schützeichel auf die Unterstützung aus Stuttgart. Das Vorhaben war im vergangenen Jahr ins Stocken geraten, weil für alle Beteiligten neue juristische Fragen zu lösen waren. "Wer Wege erstmals beschreitet, muss Fragen lösen, die bisher nicht gestellt werden mussten", verweist Schützeichel auf das Tagesgeschäft in der Solarbranche.
Das Thema Solarenergie ist seit Jahren Programmbestandteil des SWR. Unzählige Sendungen zu Energie- und Verbraucherfragen wurden produziert. "Jetzt folgen den gesendeten Informationen, sauber erzeugte Kilowattstunden Solarstrom vom Dach des SWR", freut sich Schrag. In den kommenden Wochen wird das Solarkraftwerk zum Anlass eine Reihe von Informationsbeiträgen über regenerative Energien genommen. Gebaut und finanziert wurde das Solarkraftwerk von der S.A.G. Solarstrom AG, die das Solarkraftwerk auch betreibt. Der erzeugte Solarstrom wird nach den Richtlinien des EEG ins öffentliche Netz gespeist und mit 99 Pfennig pro Kilowattstunde über einen Zeitraum von 20 Jahren vergütet.
18 Jahre EEG: Durchschnittshaushalte zahlten 2.200 Euro
Mit der EEG-Umlage wird nun seit 18 Jahren der Umstieg auf die erneuerbaren Energien finanziert. In diesem Zeitraum hat eine durchschnittliche Familie etwa 2.200 Euro beigesteuert, so eine Berechnung von Verivox.
Doppelförderung für Solarstrom wird bestraft
Wer für seinen Solarstrom schon die Einspeisevergütung kassiert, der darf nicht auch noch in vollem Umfang von der Stromsteuer befreit werden. Das verbietet das Doppelförderungsverbot. Wer die Steuerbefreiung nicht beim Netzbetreiber meldet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Solarstrom-Förderpolitik sehr erfolgreich
VEA-Strompreisvergleich: Strom wieder teurer
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