Erörterungstermin für Zwischenlager steht fest
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat heute den 21. November als Erörterungstermin für ein etwaiges Zwischenlager in Philippsburg-Huttenheim bekannt gegeben. Einwände werden sodann im weiteren Genehmigungsverfahren geprüft.

Am 21. November wird in Philippsburg-Huttenheim der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als atomrechtliche Genehmigungsbehörde durchzuführende Erörterungstermin des Antrags der EnBW Kraftwerke AG auf Errichtung eines dezentralen Zwischenlagers am Standort des Atomkraftwerks Philippsburg beginnen.
Mit diesem Termin wird eine Serie von Erörterungen zu fünf Interimslagern und elf Standort-Zwischenlagern abgeschlossen werden, die auf der Grundlage des neuen Entsorgungskonzepts der Bundesregierung beantragt worden waren. Das Konzept zielt bekanntlich vor allem auf eine Beendigung der Nutzung der Atomenergie, das Ende der Transporte radioaktiver Abfälle in die Wiederaufarbeitungsanlagen in Frankreich und Großbritannien, eine Reduzierung der Transporte insgesamt sowie die Schaffung eines zentralen Endlagers.
Bis zur Verfügbarkeit dieses Endlagers in tiefen geologischen Schichten etwa im Jahr 2030 sollen die abgebrannten Brennelemente in standortnahen Zwischenlagern aufbewahrt werden. Im Fall einer Genehmigung könnte das Zwischenlager in Philippsburg etwa 2005 betriebsbereit sein, so das BfS.
Der Erörterungstermin ermöglicht allen 7820 Bürgern sowie Institutionen, die während der zweimonatigen öffentlichen Auslegung im Sommer dieses Jahres schriftlich Einwendungen erhoben haben, ihre Argumente zu erläutern und zu vertiefen. Die dargelegten Aspekte werden im weiteren Genehmigungsverfahren mit geprüft.
Neu ist in den Genehmigungsverfahren für Zwischenlager, dass für diese Vorhaben auch Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgenommen werden.
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