Energieunternehmen geben Leitung nach Skandinavien frei

Die Bewertung durch die Kommission hatte ergeben, dass die teilweise angemeldeten Vereinbarungen dazu geführt hätten, dass sich die genannten Unternehmen die gesamte Kapazität auf den Verbindungsleitungen und -kabeln zwischen den Hochspannungsnetzen in den betreffenden Ländern oder Teilen von ihnen vorbehalten hätten, wodurch andere Stromanbieter wettbewerbswidrig ausgeschlossen worden wären. Der Zugang zu grenzüberschreitenden Verbindungsleitungen ist Voraussetzung für einen funktionierenden europäischen Strom-Binnenmarkt. Nur auf diesem Wege kann Strom in einen anderen Mitgliedstaat weitergeleitet werden. Doch die Kapazität der Verbindungsleitungen ist begrenzt, wodurch es zu Staubildungen kommt. Dies gilt insbesondere für die Leitungen zwischen Deutschland und Dänemark und zwischen Dänemark und Norwegen. Dies ist zum Teil das Ergebnis einer langfristigen Bindungsvereinbarung für 60 Prozent der Gesamtkapazität auf dem einzigen Kabel zwischen Westdänemark und Norwegen (Skagerrak-Kabel) zugunsten des norwegischen Stromerzeugers Statkraft und Elsam, des marktbeherrschenden Stromanbieters in Westdänemark. Diese Vereinbarung, die auf vorangehende Langzeitvereinbarungen aufbaut, sollte für 20 Jahre gültig bleiben. Auch die verbleibenden 40 Prozent der Kapazität auf dem Skagerrak-Kabel waren durch eine langfristige Vereinbarung zwischen Statkraft und E.ON gebunden. Diese Vereinbarung sah die Vorbehaltung der Durchschaltekapazität durch das westdänische Stromnetz und von etwa 34 Prozent der Kapazität des dänisch/deutschen Verbindungskabels in Richtung Deutschland vor. Diese Regelung hatte eine Laufzeit von 25 Jahren ab 1998.
Gemeinsam haben diese Vereinbarungen 100 Prozent der verfügbaren Übertragungskapazität zwischen Norwegen und Dänemark und etwa 34 Prozent dieser Kapazität an der dänisch/deutschen Grenze gebunden. Die Kommission hatte ermittelt, dass durch das Fehlen einer offenstehenden Kapazität auf dem Skagerrak-Kabel und auf den dänisch/deutschen Verbindungskabeln Verfälschungen im Handel zwischen Norwegen, Westdänemark und Deutschland entstanden sind. Sie hat deshalb gegenüber den Parteien ernsthafte Bedenken an der Vereinbarkeit der Langzeit-Bindungsvereinbarungen geäußert. Daraufhin wurde die Vereinbarung zwischen Statkraft und Elsam für 60 Prozent der Kapazität auf dem Skagerrak-Kabel so geändert, dass die Kapazität ab 1. Januar 2001 vollkommen freistehen wird. Diese Wettbewerbsbedenken wurden auch im Verlaufe des Fusionsverfahrens VEBA/VIAG geltend gemacht, woraufhin E.ON die Bindung der Kapazität auf dem Skagerrak-Kabel und auf dem dänisch/deutschen Verbindungskabel aufgegeben hat. Diese Änderungen wurden am 1. Januar 2001 wirksam.
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