Energie-Wettbewerb noch immer blockiert / VEA fordert Regulierungsinstanz
Anlässlich der Anhörung vorm Wirtschaftsausschuss sprach sich der Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) erneut für eine Regulierungsbehörde aus. Nur diese könne schnell und präventiv eingreifen.

Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) fordert die konsequente Öffnung des Strom- und Gasmarkts. Im Rahmen der heutigen Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags kritisierte der Verband, dass die beiden Märkte nur "de jure" schon seit längerem liberalisiert seien. Es fehle aber an Voraussetzungen zur praktischen Umsetzung. Als Hemmnisse kritisierte der VEA die mangelhaften und komplizierten Regelungen zur Netznutzung bei Strom und Gas.
Die von der Bundesregierung beschlossenen gesetzlichen Regelungen zur Verbesserung des Wettbewerbs auf dem Gassektor sind nach Ansicht von Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA, zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reichten diese Maßnahmen bei weitem nicht aus. Vor allem die mangelhaften und zu komplizierten Regelungen zur Netznutzung bei Strom und Gas seien nach wie vor ein großes Wettbewerbshindernis. Die Folge davon sei ein unübersichtlicher und uneinheitlicher Markt. Bei Preisvergleichen hat der Verband bei den Stromdurchleitungsentgelten Unterschiede bis zu 300 Prozent festgestellt. "Diese gewaltige Spreizung ist durch nichts zu rechtfertigen und begründet den Verdacht, dass durch hohe Netznutzungsentgelte Wettbewerb verhindert werden soll", bilanziert Panitz.
Harsche Kritik übt Panitz zudem an der Situation im Gasbereich. Hier gäbe es überhaupt noch keinen richtigen Wettbewerb. Auch fehle die erforderliche Preistransparenz, da die meisten Netzgesellschaften ihre Durchleitungspreise noch nicht veröffentlicht haben, obwohl nach der Verbändevereinbarung bereits der 10. August 2000 als Termin für die Veröffentlichung festgeschrieben worden war.
"Zu einem funktionierenden Wettbewerb und einem geöffneten Markt gehören auch ausländische Energieversorger. Neue Anbieter werden aber bei den Durchleitungsentgelten immer noch besonders benachteiligt. Die entfernungsabhängige Komponente bei der Netznutzung beispielsweise schreckt insbesondere Anbieter aus Dritt-Ländern ab", moniert Panitz weiter. Der VEA fordert deshalb eine Regulierungsinstanz, die eine faire Gestaltung der Durchleitungsbedingungen durchsetzen kann. "Es nützt der Industrie wenig, wenn die Kartellbehörden im Nachhinein missbräuchliche Verhaltensweisen feststellen. Erforderlich ist vielmehr ein schnelles, präventives Eingreifen", begründete Panitz die Forderung.
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