EEG: Investitionssicherheit für erneuerbare Energien

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Strom, der aus Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie, Klärgas, Deponiegas, Geothermie sowie Grubengas erzeugt und ins Netz eingespeist wird, nach einem modernen Mindestpreissystem vergütet wird. Kosten und Strommengen werden bundesweit verteilt, so dass die Belastung beim Endverbraucher auf 0,1 Pfennige pro Kilowattstunde gesenkt werden konnte. Die Vergütung wird nach Sparten und Anlagengrößen differenziert. Bei der Windenergie wird nach den Windverhältnissen unterschieden: für die ersten Jahre sind 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde, nach einer vom Standort abhängigen Frist 12,1 Pfennig vorgesehen. Mit diesem Modell wird nun auch die Windnutzung an durchschnittlich guten Standorten ermöglicht. Bei der Biomasse wurde die Vergütung auf 17 bis 20 Pfennig erhöht, abhängig von der Größe der Anlage. Beim Solarstrom wird mit der Anhebung der Vergütung auf 99 Pfennig pro Kilowattstunde und dem 100.000 Dächer-Programm der dringend erforderliche Nachholbedarf stimuliert.
E.on: Weniger Heizkosten durch milden Winter
Verbraucher müssen durch den sehr milden Winter in diesem Jahr weniger Heizkosten zahlen. Berechnungen von E.on zufolge spart eine Familie in Norddeutschland rund 100 Euro. Im Süden Deutschlands ist die Ersparnis etwas geringer.
BDEW begrüßt Abwrackprämie für alte Ölheizungen
Würde alle alten Ölheizungen in Deutschland ausgetauscht, ließen sich erhebliche Mengen an CO2 einsparen, zeigt eine Studie des Energieverbandes BDEW. Sowohl die KfW-Bank als auch die Bafa bieten Fördermöglichkeiten. Aktuell steht aber auch eine Abwrackprämie zur Debatte.
Standpunkt: Jetzt in Ökostrom investieren
Standpunkt: Geld sparen und die Schöpfung bewahren
Standpunkt: Enorme Wachstumsdynamik durch EEG