E.ON Ruhrgas zieht bei Untersagung der Lieferverträge vor Gericht
Der größte deutsche Gasversorger E.ON Ruhrgas will gegen eine mögliche Untersagung seiner Gaslieferverträge durch das Bundeskartellamt klagen. Sollte die Behörde eine Verfügung erlassen, werde man sie den Gerichten "zur Überprüfung vorlegen", teilte der Konzern am Montag mit.

Essen (ddp/sm) - Das Unternehmen hatte bis gestern Zeit, um auf eine Abmahnung des Kartellamtes von Mitte Dezember zu reagieren. Die Wettbewerbshüter halten die langfristigen Lieferverträge mit weiterverteilenden Gasanbietern für unzulässig, da sie ihrer Ansicht nach gegen europäisches und deutsches Kartellrecht verstoßen.
E.ON Ruhrgas bekräftigte nun seine gegenteilige Haltung. Eine Verfügung wäre rechtlich unbegründet und unangemessen. Dazu verwies das Unternehmen auf eine Selbstverpflichtung, dies es seit Anfang Oktober umsetzt und die nach seiner Meinung den Forderungen des Kartellamtes weitgehend entspricht. Es gehe hier um Grundsatzfragen der Vertrags- und Wettbewerbsfreiheit sowie der Versorgungssicherheit.
Das Kartellamt hatte seinerzeit erklärt, die Selbstverpflichtung lasse neben einer späten Öffnung der Lieferverträge erst im Jahr 2008 noch vieles andere offen oder ungeregelt. Das Angebot reiche daher nicht aus, die Rechtswidrigkeit der Gasverträge zu beseitigen. Die Bonner Behörde sieht in den Lieferverträgen eine Beschränkung des Wettbewerbs bei der Belieferung von Regional- und Ortsgasunternehmen zu Lasten anderer Gaslieferanten und damit eine Abschottung des Marktes.
Das Kartellamt will E.ON Ruhrgas daher verpflichten, die Beanstandungen bis zum 30. September 2006, dem Ende des laufenden Gaswirtschaftsjahres, abzustellen. Außerdem will es den Abschluss neuer Vereinbarungen mit den umstrittenen Klauseln unterbinden.
Strom- und Gaslieferanten verzichten auf Weiterverkaufsverbote
Das Bundeskartellamt hat den Großteil seiner Verfahren gegen Strom- und Gasversorger wegen missbräuchlicher Weiterverkaufsverbote abgeschlossen. Zwölf der größten deutschen Versorger haben sich verpflichtet, auf bestimmte Klauseln in Verträgen mit Industriekunden zu verzichten.
BGH bestätigt Kartellauflagen für Gas-Wettbewerb
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt gestärkt. Die Richter bestätigten das vom Kartellamt verhängte Verbot langfristiger Gaslieferverträge, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Auch Vorgaben, mit denen eine Umgehung der Verbots verhindern werden soll, sind rechtmäßig.
Gasbezugsverträge: Kartellamt mahnt E.ON Ruhrgas ab
In dem vom Bundeskartellamt im Oktober angekündigten Untersagungsverfahren gegen die Ausgestaltung langfristiger Gasbezugsverträge hat das Amt den nächsten Schritt getan und die E.ON Ruhrgas AG abgemahnt. Grund: Die in den E.ON-Verträgen enthaltenen Vereinbarungen seien rechtswidrig.
Kartellamt will Verfahren gegen E.ON Ruhrgas weiter vorantreiben
Im Streit um die langfristigen Gaslieferverträge will das Bundeskartellamt das angekündigte Verfahren gegen E.ON Ruhrgas trotz der neuen Kompromissvorschläge des Unternehmens weiter vorantreiben. Nach Ansicht von Behörden-Präsident Ulf Böge bietet die freiwillige Selbstverpflichtung nichts Neues.
Kartellamt will Langfristverträge für Gas gerichtlich verbieten/ Reaktionen
Das Bundeskartellamt will Langfristverträge der Gasversorger für Gas gerichtlich verbieten lassen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen mit der Gaswirtschaft über diese Verträge sehe die Behörde keine andere Möglichkeit, erläuterte Kartellamtspräsident Ulf Böge in Bonn.