Dokumentation: Die "Berliner Erklärung" im Wortlaut

Wir fordern:
1. Einheitliche Wettbewerbsbedingungen
Die vom Gesetzgeber gewollte Liberalisierung des Energiemarktes ist nur durch einen fairen Wettbewerb zwischen etablierten und neuen Energieanbietern zu erreichen. Dazu müssen einheitliche Wettbewerbsbedingungen auf den leitungsgebundenen Energiemärkten (Strom und Gas) in Deutschland geschaffen werden. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die vorhandenen Netze allen Marktteilnehmern ohne Diskriminierung zur Verfügung stehen. Außerdem muss eine klare Trennung von Stromerzeugung, Vertrieb und Netzbetrieb bei den bisherigen Gebietsversorgern (unbundling) nicht nur abrechnungstechnisch, sondern auch organisatorisch und gesellschaftsrechtlich erfolgen.
2. Marktwirtschaftliche Preise
Mit der Liberalisierung einher geht eine marktgerechte Preisgestaltung, um den Einsatz der Ressourcen volkswirtschaftlich optimal zu nutzen. Das betrifft insbesondere das Meß- und Abrechnungswesen sowie größere Fernwärmenetze.
3. Weg mit den Markteintrittsbarrieren
Jeder Kunde hat das Recht auf eine uneingeschränkt freie Wahl seines Energieversorgers. Preisvorstellungen, Qualitätsanforderungen sowie der individuelle Dienstleistungsbedarf sind die alleinigen Entscheidungskriterien für den Verbraucher. Die vielerorts von Gebietsversorgern betriebene Verunsicherung der Tarifkunden - z. B. durch willkürliche Erhebung von Wechselgebühren oder überhöhte Durchleitungsentgelte - behindert den Wettbewerb auf einem freien Markt und ist damit nicht länger hinzunehmen.
4. Zusätzliche Kaufkraft volkswirtschaftlich nutzen
Die Liberalisierung der Energiemärkte hat durch sinkende Energiepreise dazu beigetragen, die Verbraucher zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken. Die durch Einsparungen an den Energiekosten gewonnene zusätzliche Kaufkraft führt zu einer Steigerung der Binnennachfrage im konsumtiven Bereich und unterstützt so den konjunkturellen Aufschwung. Der Strukturwandel auf dem Energiesektor bietet mithin zusätzliche Möglichkeiten der Wertschöpfung. Diese Chance darf durch die Blockadehaltung der Netzbetreiber nicht verspielt werden.
5. Mehr Öffentlichkeit, mehr Beteiligung
Die Diskussion um die wesentlichen Marktregularien (insbesondere Verbändevereinbarungen Strom und Gas) müssen uneingeschränkt öffentlich diskutiert werden. Relevante Endverbrauchergruppen (Konsumenten, Kleingewerbetreibende etc.), aber auch die neuen Marktteilnehmer wie Händler und Broker, müssen in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden, um eine realistische Marktentwicklung herbeizuführen.
6. Ökologisch orientierte Anreize
Der liberalisierte Markt setzt enorme Kräfte frei. Diese müssen dazu genutzt werden, verstärkt in erneuerbare Energien zu investieren, um eine nachhaltige Kohlendioxid-Entlastung der Atmosphäre zu erreichen. Ein Markt ohne Zugangsbeschränkungen setzt diese Kräfte frei und macht einen umweltfreundliche Energieerzeugung wirtschaftlich erfolgreich. Der derzeit diskutierte Entwurf einer bestandsschützenden Subvention für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erfüllt diese Kriterien nicht.
7. Einen neutralen Energiebeauftragten
Die bisherige Marktentwicklung hat gezeigt, dass für eine tatsächliche Liberalisierung des Energiemarktes eine Kontrollinstanz in Form eines "Energiebeauftragten" der Bundesregierung unverzichtbar ist. Nur so kann die dominierende Marktstellung der Netzbetreiber wirksam kontrolliert, und eine nach den Grundsätzen der Marktwirtschaft selbstverständliche Chancengleichheit für die neuen Wettbewerber erreicht werden. Die Regulierung des Energiemarktes ist zumindest solange unerläßlich, bis ein fairer Netzzugang für alle Anbieter gewährleistet ist.
Kommission empfiehlt umfassende Energiepreis-Reform
Eine Expertenkommission empfiehlt, die Energiepreise in Deutschland umfassen zu reformieren. Die von der Regierung eingesetzte Kommission schlägt unter anderem vor, die EEG-Umlage zu streichen und den CO2-Preis zu erhöhen.
EEG-Umlage und Netzgebühren steigen
Neben der EEG-Umlage steigen auch die Netzentgelte im kommenden Jahr. Auf Stromkunden kommt somit sehr wahrscheinlich eine Preiserhöhung zu. Letztendlich entscheiden die Stromversorger, wie viel sie von den Kosten weitergeben.
Stimmen zur Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
Standpunkt: Das Solarzeitalter beginnt
Standpunkt: Regierung setzt auf Dauersubventionen