Die L-Bank finanziert Energiesparmaßnahmen mit einem zinsreduzierten Darlehen

Der Zinssatz für das Energiespardarlehen liegt derzeit bei 2,5 Prozent, der Effektivzins bei 3,13 Prozent. Das sind etwa 3 Prozent weniger als für ein Bankdarlehen zu bezahlen wäre. Dieser Zinssatz liegt dank der Förderung des Landes noch unter dem des KfW-Programms. Das Darlehen beträgt höchstens 30 000 Mark je Wohnung. Für die darüber hinaus anfallenden Kosten gibt es ein Darlehen zu einem Nominalzins von 4,2 Prozent (Effektivzins 4,92 Prozent) ohne betragliche Begrenzung. Der Kostenaufwand muss aber mindestens 15 000 Mark betragen. Die Baugenehmigung muss vor dem 1. Januar 1984 erteilt worden sein, sonst ist eine Förderung nicht möglich.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von Außenwänden, die nachträgliche Wärmedämmung der Kellerdecke und/oder des Daches sowie die Fenstererneuerung mit Wärmeschutzverglasung. Auch der Ersatz der Heizungsanlage durch einen Brennwert- oder Niedertemperatur-Heizkessel (bei Niedertemperatur-Heizkesseln nur in Verbindung mit Wärmeschutzmaßnahmen an der Gebäudeaußenhülle), Wärmeübergabestationen für Fern- oder Nahwärmeversorgung, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen Biomasse- und Biogasanlagen, geothermische Anlagen, Wärmetauscher und Wärmerückgewinnungsanlagen können ebenfalls gefördert werden. Die Förderung von solarthermischen Anlagen erfolgt weiter in einem speziellen Landesprogramm.
Weitere Informationen unter Fon: 0721-1501040 oder unter www.l-bank.de.
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