Bundesverband WindEnergie: Endlich Rechtssicherheit für Offshore-Windkraftnutzung
Der Bundesverband WindEnergie zeigt sich erfreut über die Verabschiedung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes. Es gebe dem Planungsprozess der Offshore-Windkraft-Nutzung eine deutlich verbesserte und vereinfachte Rechtsgrundlage.

Mit der Verabschiedung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am vergangenen Donnerstag ist ergänzend zum lokalen Naturschutz erstmalig die besondere Schutzwürdigkeit des Klimas verankert worden (§2). Außerdem sei der gesamte Planungsprozess der Windkraft-Nutzung auf See (Offshore) auf eine deutlich verbesserte und zum Teil vereinfachte Rechtsgrundlage gestellt worden, freut sich der Bundesverband WindEnergie.
Durch die rechtsverbindliche Festlegung der auch schon bisher durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) würde zudem den Belangen der Meeresumwelt und des Vogelzuges Rechnung getragen. Die Ausweisung von besonderen Windkraft-Nutzungsgebieten durch das Bundesumweltministerium vereinfache das Antragsverfahren, für das jedoch nach wie vor das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuständig ist. "Dem Ziel, bis zum Jahr 2030 etwa 25 000 Megawatt Windkraft-Leistung – entsprechend einer Stromproduktion von rund 70 bis 80 Milliarden Kilowattstunden - offshore zu ernten, ist nun der Weg weiter geebnet worden", bewertet Dr. Peter Ahmels, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie (BWE), das neue Gesetzeswerk. Bisher war für Planungen, die sich in einem großen Teil der Nordsee mit den sogenannten Important Bird Areas (IBAs), besonderen Vogelschutzgebieten, überschnitten, aufgrund des EU-Rechts keine Planungssicherheit gegeben. Die unkritischen Flächen können jetzt nach der Ausweisung zur Windernte genutzt werden. Für andere Projekte, für die noch keine umweltrelevanten Daten vorliegen, ist analog zur Windkraft-Nutzung an Land die UVP eingeführt worden, um hier zu einer sachgerechten Abwägung aller Interessen zu kommen.
Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, dass für einen Standort mehrere Anträge gestellt werden können, die allerdings nach dem Prioritätsprinzip abgearbeitet werden: Der Antrag, der zuerst genehmigungsfähig ist, macht das Rennen. Dabei dürfte der Planungsvorsprung der bisherigen Akteure einen Einstieg für Newcomer eher schwierig machen, sieht der BWE voraus. Dennoch müsse es hier wie auch schon bisher bei einem für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidungsgang bleiben, um nicht neue Klagen und damit Verzögerungen zu riskieren.
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