Bundestag verabschiedet Gesetz gegen Abzocke
Verbraucher sollen künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein Gesetzespaket, das unter anderem Massenabmahnungen privater Internetnutzer eindämmen soll.

Berlin (dpa) - Anwälte dürfen demnach für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik künftig höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere hundert Euro.
Kein gültiger Vertrag per Telefon
Gewinnspielverträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, die Neuregelungen nähmen unseriösen Methoden den Anreiz und setzten dem Missbrauch Schranken. Die Opposition kritisierte das Paket dagegen als unzureichend und wies auf Ausnahmeregelungen hin.
Schlupflöcher bei Abmahnkosten
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte, dass bei urheberrechtlichen Massenabmahnungen Klagen künftig am Wohnsitz des Kunden eingereicht werden müssten. Unternehmen könnten sich nicht mehr ein Gericht im Bundesgebiet aussuchen. Bei der Obergrenze für Abmahnkosten gebe es aber Schlupflöcher.
Hohe Bußgelder für unerlaubte Werbeanrufe
Bei unerlaubten Werbeanrufen soll das Bußgeld von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro steigen. Die Regelungen gelten künftig auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden. Bei Inkasso-Firmen werden die Bußgeldhöchstsätze von 5.000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll zudem strenger beaufsichtigt werden.
Abofallen lauern hinter falschen Urteilen im Netz
Wer eine Mahnung oder Abmahnung bekommt, gibt die Namen von Kanzleien oder Unternehmen oft in eine Suchmaschine ein. Das nutzen derzeit Abofallen-Betrüger aus, indem sie falsche Urteile und Aktenzeichen im Netz streuen, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.
Gesetz gegen Abzocke mit vielen Ausnahmen
Verbraucherschützer haben das geplante Gesetz zum Schutz von Verbrauchern vor "Abzocke" durch Abmahnanwälte im Internet als in vielen Fällen wirkungslos kritisiert. Durch Ausnahmeregelungen könne bei 78 Prozent der Abmahnungen genauso viel kassiert werden wie zuvor.
Gesetz gegen Internet-Abzocke auf den Weg gebracht
Die Bundesregierung hat sich nach langwierigen Verhandlungen auf ein Gesetz verständigt, das Verbraucher unter anderem vor teuren Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen im Internet schützen soll. Damit wird die erste solche Abmahnung gedeckelt.
Mehr Schutz vor Internet- und Telefon-Abzocke
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will Verbraucher bei Geschäften im Internet und am Telefon künftig besser vor Abzocke schützen. Der Gesetzentwurf geht unter anderem Gewinnspielverträge und zweifelhafte Inkasso-Forderungen an.