Bundesregierung: Noch keine Entscheidung bei Frage einer Ministererlaubnis E.ON/Ruhrgas
Während die Bundesregierung nochmals betont hat, dass es noch keinerlei Vorentscheidung über eine Ministererlaubnis zu E.ON und Ruhrgas gebe, hat sich die Opposition dagegen ausgesprochen, das Bundeskartellamt zu übergehen.

Die Bundesregierung hat nochmals betont, dass es über eine Minstererlaubnis für eine Fusion der Energieversorgungsunternehmen E.ON und Ruhrgas keine Vorentscheidung gibt.
Weil das Bundeskartellamt den Erwerb des Unternehmens Gelsenberg durch E.ON untersagt hat, will sich E.ON an Wirtschaftsminister Werner Müller wenden. Dieser kann auf Antrag einen Zusammenschluss genehmigen, auch wenn dieser vorher aus Wettbewerbsgründen vom Bundeskartellamt verboten wurde. Bereits am 18. Januar hatte der stellvertretende Regierungssprecher Bela Anda versichert, dass die Bundesregierung im Hinblick auf die Entscheidung der Kartellbehörde oder eine etwaige Ministererlaubnis entgegen anderslautenden Medienberichten keine Vorfestlegung getroffen habe. Anda erklärte, es habe keine Gespräche gegeben, in oder mit denen die Entscheidung des Kartellamts oder über eine Ministererlaubnis vorweggenommen worden wäre.
Währenddessen haben sich der stellvertretende Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer Brüderle, und der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Fragen des Wettbewerbs- und Energierechts, Hartmut Schauerte, gegen eine Gefährdung des Wettbewerbs ausgesprochen. Brüderle: "Jetzt ist der Bundeskanzler gefragt. Er muss unmissverständlich klarstellen, dass die Prüfung der Ministererlaubnis vorurteilsfrei und unter Berücksichtigung der Wettbewerbswirkungen erfolgt. Dabei muss dem Wort des Kartellamtes, das ausgiebig und sorgfältig geprüft hat, eine besondere Bedeutung zukommen." Schauerte: "Die Entscheidung des Bundeskartellamtes ist unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten absolut gerechtfertigt und sie ist notwendig, um im deutschen Energiemarkt den beginnenden Wettbewerb zu schützen."
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