Bundesrat stimmt Energieeinsparverordnung zu
Neue Verordnung tritt voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft - Der Niedrigenergiehausstandard wird bei neuen Gebäuden künftig zur Regel.

Mit der neuen Energieeinsparverordnung wird der Niedrigenergiehausstandard bei neuen Gebäuden zur Regel: Der Heizenergiebedarf von Neubauten wird um rund 30 Prozent gegenüber den heutigen Anforderungen gesenkt. Auf der Grundlage neuer europäischer und nationaler technischer Normen wird es erstmals auch möglich, die Effizienz der Anlagentechnik in die Bewertung der energetischen Qualität von Gebäuden einzubeziehen.
Damit bleibt den Bauherrn und Planern freigestellt, mit welchen Maßnahmen sie die vorgegebenen Zielwerte erreichen - sei es durch verstärkten Wärmeschutz, anspruchsvollere Anlagentechnik, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder durch Konzepte zur Wärmerückgewinnung. In jedem Fall ist also eine "intelligente Erschließung" der Energieeinsparpotenziale beim Planen und Errichten von Gebäuden gefordert, etwa durch die Vermeidung von Wärmebrücken in der Gebäudehülle.
Die mit der Verordnung vorgeschriebene Energieeinsparung im Gebäudebereich sei "insgesamt wirtschaftlich vertretbar"; da sich die zusätzlichen Kosten generell im wesentlichen durch Energiekosteneinsparung im Rahmen der Nutzungsdauer der Gebäude und Anlagen amortisieren würden.
Für Neubauten wird künftig ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der Informationen zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes enthält. Ähnlich wie beim Auto sollen standardisierte Energiebedarfswerte für mehr Transparenz für die Gebäudeeigentümer und Mieter sorgen und damit auch zu weiteren Energiesparanstrengungen anreizen.
Noch beträchtliche Energiesparpotenziale bestehen bekanntermaßen im Altbaubestand. Auch diese Reserven werden mit der Verordnung bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen verstärkt mobilisiert. Vor allem sollen in den nächsten Jahren etwa zwei Millionen vor dem 1. Oktober 1978 eingebaute, ineffiziente Heizkessel erneuert beziehungsweise ausgetauscht sowie bestimmte ungedämmte Rohrleitungen und oberste Geschossdecken unter nicht ausbaufähigen Dachräumen wärmegedämmt werden.
Bei anstehenden Modernisierungsarbeiten müssen die Möglichkeiten einer energetischen Verbesserung ausgeschöpft werden. Beispielsweise ist bei Putzerneuerung und dem Austausch von Fenstern oder Verglasungen gleichzeitig die energetische Qualität dieser Außenbauteile deutlich zu verbessern.
Für eine wirksame Umsetzung der Maßnahmen im Gebäudebestand bedarf es allerdings zusätzlich einer beratenden und finanziellen Flankierung, wie die Politiker wissen. Neben den Beratungsaktivitäten insbesondere der Wirtschaft, von Architekten und Ingenieuren wird auch die Bundesregierung die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema "energiesparendes Bauen" verstärken. So ist beispielsweise bereits durch die Deutsche Energie-Agentur ("dena") eine Veranstaltungsreihe zur Energieeinsparverordnung für Architekten und Ingenieure angelaufen. Daneben ist zusätzlich zu den bestehenden KfW-Programmen ein neues Kohlendioxid-Minderungsprogramm für den Altbaubereich aufgelegt worden. Hier werden aus Mitteln der Bundesregierung durch die KfW-Kredite mit deutlicher Zinsverbilligung gewährt, die vor allem komplette Modernisierungspakete fördern.
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