Bundesrat stimmt Biomasse-Verordnung zu
Die Biomasse-Verordnung, ein Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, ist jetzt vom Bundesrat genehmigt worden. Strom aus Biomasse wird nun mit 17 bis 20 Pfennig pro Kilowattstunde vergütet.

Die Verordnung geht zurück auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom März vergangenen Jahres. Sie regelt, welche Stoffe als Biomasse gelten und welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Biomasse einzuhalten sind. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung - voraussichtlich im Juni dieses Jahres - wird Strom aus Biomasse je nach installierter Leistung der Anlage mit 17 bis 20 Pfennig pro Kilowattstunde vergütet. Für das Inkrafttreten ist noch die Zustimmung des Bundestages erforderlich. Der Bioenergie wird in der Bundesrepublik ein vergleichbar hohes Potential wie der Windkraft zugerechnet, Deutschland ist derzeit "Windkraftweltmeister". Die Entwicklung der Biomasseverstromung liege allerdings im Verhältnis etwa zehn Jahre zurück. "Wir brauchen hier einen deutlichen Aufschwung - für den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung und das Erreichen unseres Klimaschutzziels", forderte Trittin. Experten zufolge ist es unter geeigneten Rahmenbedingungen möglich, bis 2010 etwa fünf bis zehn Millionen Tonnen Kohlendioxid jährlich durch die Biomassenutzung einzusparen.
Der vollständige Text der Biomasse-Verordnung unter www.bmu.de.
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