Bundesrat billigt Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

Das Gesetz bezweckt den Schutz vorhandener und in Errichtung befindlicher Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, soweit sie von bestehenden Energieversorgungsunternehmen betrieben werden, die die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern sicherstellen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Stadtwerke. Erfasst wird die Stromerzeugung in diesen Anlagen, wenn der KWK-Anteil bezogen auf die installierte Kraftwerksleistung des Unternehmens mindestens 25 Prozent beträgt und die in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Strommenge an der gesamten Stromerzeugung mindestens zehn Prozent beträgt. Das Gesetz sieht eine befristete Förderung dieser Anlagen vor, um die vorhandene öffentliche Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu sichern und die mit der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes verbundene wirtschaftliche Entwertung der öffentlich geförderten Investitionen zu verhindern. Der Fördermechanismus ist dem des Stromeinspeisungsrechts vergleichbar. Danach ist der in den begünstigten Anlagen erzeugte Strom vom abnahmepflichtigen Netzbetreiber mit 9 Pfennig/kWh zu vergüten, wobei der Netzbetreiber vom Betreiber des vorgelagerten Netzes einen Ausgleich von 3 Pfennig/kWh verlangen kann. Auf der Verbundebene ist ein bundesweiter Belastungsausgleich vorgesehen. Der Vergütungs- und der Ausgleichsbetrag werden jährlich degressiv um 0,5 Pfennig/kWh abgesenkt.
Der Bundesrat forderte außerdem in einer Entschließung die Bundesregierung auf, innerhalb eines Jahres einen Gesetzentwurf für die Sicherung und Nachhaltigkeit der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung vorzulegen. Ungeachtet der raschen Hilfe für die mit akuten wirtschaftlichen Problemen kämpfenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sei es notwendig, einen Rahmen zu entwickeln, mit dessen Hilfe Bestand und Entwicklungsmöglichkeiten der ökologisch sinnvollen Kraft-Wäme-Kopplungstechnologien in Deutschland stabilisiert werden könnten. Für die Ausarbeitung einer langfristigen, wettbewerbsorientierten Lösung könne die Arbeit der Enquete-Kommission "Energie" einen entscheidenden Beitrag leisten, so der Bundesrat.
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