Bundeskartellamt erreicht Durchleitung im Gasbereich

Unter der Moderation des Amtes haben sich die beteiligten Unternehmen zu einer Zwischenlösung bereit gefunden, die Enron den sofortigen Netzzugang gegen ein vorläufiges Entgelt gewährt. Das angemessene Entgelt im Sinne des Kartellgesetzes (§19 Abs.4 Nr.4 GWB) wird vom Bundeskartellamt im Rahmen der anhängigen Verfahren ermittelt. Es soll dann rückwirkend an die Stelle der Zwischenlösung treten. Eine gerichtliche Kontrolle wird dadurch nicht ausgeschlossen. Kartellamtspräsident Ulf Böge: "Mit diesem Vorgehen hat das Bundeskartellamt ein wichtiges Signal für den Wettbewerb in der Gaswirtschaft gesetzt. Dies kommt den Verbrauchern unmittelbar zugute, ohne dass die berechtigten Interessen der Netzeigentümer an einem angemessenen Entgelt unberücksichtigt bleiben."
Höhere Netzkosten verteuern den Strom
Die Netznutzungsentgelte werden in vielen Städten steigen. Das wird sich auf den Stromrechnungen für das kommende Jahr niederschlagen. Allerdings sind die Strompreise an der Börse gefallen, wodurch Preissenkungen von Seiten der Stromversorger möglich sind.
Zahl der Strom- und Gasanbieter steigt weiter
Die Zahl der Strom- und Gasanbieter in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gestiegen. Besonders im Bereich der bundesweiten Anbieter hat sich einiges getan, berichtet das Verbraucherportal Verivox. Der Trend geht außerdem zur Rekommunalisierung, so dass eine ganze Reihe neuer Stadtwerke gegründet wurden.
MVV liefert Strom nach Heidelberg
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