Bundeskabinett verabschiedet Novelle zum Energiewirtschaftsrecht

Im Wesentlichen sind dies:
- Ein Netzzugangsrecht im Wege des verhandelten Netzzugangs mit entsprechender Netzdefinition; dem Netzzugangsrecht zugeordnet sind dabei die in der EU-Gasrichtlinie genannten konkreten Netzzugangsverweigerungsgründe;
- Regelungen zu den Netzbetriebsvorschriften;
- Vorschriften zur Veröffentlichung der wesentlichen geschäftlichen Bedingungen für den Netzzugang und zur buchhalterischen Trennung der Rechnungslegung;
- Vorschriften zur Gewährleistung der Chancengleichheit deutscher Unternehmen bei grenzüberschreitenden Lieferungen.
Die wettbewerbliche Öffnung der Energiemärkte durch das Verbot der Gebietsabgrenzungs- und ausschließlichen Wegerechtsverträge sowie das Recht auf freien Leitungsbau wird mit diesen Regelungen ergänzt und den Forderungen der EU-Kommission Rechnung getragen.
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts verwirklicht die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge - wie im Strombereich - ihr Konzept einer "möglichst schlanken gesetzlichen Normierung". Diese wird durch die betroffenen Wirtschaftsverbände - als da wären BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Köln), VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Essen), BGW (Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V., Bonn) sowie VKU (Verband der kommunalen Unternehmen e.V., Köln) - mit organisatorischen und technisch-wirtschaftlichen Detailregelungen (Verbändevereinbarung Gas) konkretisiert, ergänzt und flankiert. Für den Fall, dass das Konzept des verhandelten Netzzugangs unter maßgeblicher Beteiligung der Wirtschaft zu nicht befriedigenden Ergebnissen führt, sind eine Reihe von Verordnungsermächtigungen vorgesehen, die dann ausgefüllt werden.
Im neuen Energiewirtschaftsrecht, das jetzt noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, ist zudem die Möglichkeit enthalten, eine Schutz-Verordnung gegen den Import von ausländischem Atomstrom zu erlassen.
Den Text der Novelle finden Sie auf der Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums unter www.bmwi.de
EU: Firmen hätten nicht von Netzentgelten befreit werden dürfen
Große Stromverbraucher wurden 2012 und 2013 in Deutschland noch von den Netzentgelten befreit. Zu Unrecht – entschieden die EU-Wettbewerbshüter jetzt und fordert Deutschland auf, das Geld von den betroffenen Unternehmen zurückzuholen.
Industrie wird weiterhin bei Ökostrom-Umlage verschont
Die deutsche Industrie wird auch in der Zukunft von der Ökostrom-Abgabe weitestgehend befreit bleiben. Nach langen Diskussionen konnten sich die EU-Kommission und die Bundesregierung aufeinander abstimmen.
VIK stellt die Verhandlungen zur Verbändevereinbarung "Erdgas II" vorerst ein
Deutsche Klimavereinbarung in Den Haag vorgestellt
Exklusiv-Interview mit Walter Hirche: "Wir brauchen keine Regulierungsbehörde für Strom"