BGH: Bei Vorfälligkeit Sondertilgungsrechte berücksichtigen
Der BGH hat eine für Verbraucher ungünstige Klausel in Darlehensverträgen zur Immobilienfinanzierung gekippt. Verlangt der Finanzierer bei vorzeitiger Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung, müssen Sondertilgungsrechte berücksichtigt werden.

Karlsruhe – Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Immobilienkrediten könnten einige Verbraucher Geld zurückbekommen: Interessant ist die Entscheidung für Kreditnehmer, die vorzeitig aus einem Darlehensvertrag ausgestiegen sind und ihrer Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen mussten. Die Karlsruher Richter haben nun konkretisiert, wie hoch diese Entschädigung sein darf (Az.: XI ZR 388/14).
Sondertilgungsrechte berücksichtigen
Bei der Berechnung sind danach auch Sondertilgungsrechte zu berücksichtigen, die erst in der Zukunft angefallen wären. Das kommt Kreditnehmern zugute. Sondertilgungsrechte bieten die Möglichkeit, über die monatlichen Raten hinaus Geld zurückzuzahlen. Für die Bank hat das einen Nachteil: Sie nimmt dann weniger Zinsen ein.
Verbraucher sollten Kreditverträge prüfen
Verbraucher sollten nun prüfen, ob in ihrem Kreditvertrag eine Klausel steht, die das Gegenteil regelt, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg, die das Urteil erstritt. Dann könnten Kreditnehmer eine zu hohe Entschädigung an ihre Bank gezahlt haben, die sie zurückfordern sollten.
Keine Einzelfall-Entscheidung
Dabei sollte man sich nicht von dem Argument beeindrucken lassen, das Urteil gelte nur für die verklagte Sparkasse Aurich-Norden. Vielmehr zähle der Rechtsgedanke für alle Kreditverträge. Wenn die Entschädigung schon einige Jahre zurückliegt, müsse man allerdings eine mögliche Verjährung beachten.
Wer jetzt erst einen Kreditvertrag abschließt, der eine solche Klausel enthält, sollte die Bank auf das Urteil hinweisen, rät Rehberg. Unterschreiben könne man den Vertrag auch trotz der Klausel, dann müsse man im Zweifel später über ihre Wirksamkeit streiten.
Quelle: DPA
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