best energy: Ab April bekommen die Ersten Strom

Allerdings hat best energy ebenso wie seine Wettbewerber immer noch Schwierigkeiten mit einigen Regionalversorgern. Dazu gehören neben der Mitteldeutschen Energieversorgungs AG (MEAG) auch die die Energieversorgung Halle. Der vorliegende Kooperationsvertrag ist für best energy nicht akzeptabel: hohe Gebühren und eine lange Vertragsdauer. "Das sind Bedingungen, die wir nicht akzeptieren können", so Dr. Borchers. Ursprünglich sollten die ersten Hallenser ab 1. April Strom versorgt werden. Die EV Halle erkannte die Kündigungen jedoch nicht an. Grund: Die Kündigungen der alten Verträge wurden per Fax verschickt. Es lag keine Originalunterschrift der Kunden vor. Heute will best energy-Chef Borchers die Kündigungen der Hallenser Kunden dem Geschäftsführer Herrn Berthold Müller-Urlaub persönlich zur Einsicht geben. Die Stromversorgung soll dann zum 1. Mai beginnen.
Preiserhöhung beim Strom: Sonderkündigungsrecht nutzen
Strom wird 2020 erneut teurer, das haben bereits viele Energieversorger angekündigt. Egal welche Gründe für eine Preiserhöhung angeführt werden: Stromkunden können ihren Anbieter unter diesen Umständen wechseln.
Sonderkündigungsrecht auch bei Erhöhung von Abgaben
Stromkunden haben grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung. Dieses gilt auch, wenn der Grund für die Erhöhung der Anstieg von Steuern oder Umlagen ist. Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine gegenteilige Klausel im Stromvertrag ungültig ist.
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