Berufsunfähigkeitsversicherung ab 2015 teurer
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird neben einer Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt gehandhabt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird neben einer Haftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt gehandhabt. Wer beabsichtigt, demnächst eine solche Versicherung abzuschließen, sollte das noch vor Jahresende erledigen, denn mit dem Jahreswechsel steigt der Preis.
Arbeitsunfähig aus gesundheitlichen Gründen
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, wird froh sein, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen zu haben. Sie gleicht zumindest einen Teil des fehlenden Gehaltes wieder aus. In solchen Fällen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, ist schwierig. Dahinter steht ein kompliziertes Regelwerk. Zudem würden Menschen, die nach 1961 geboren wurden, sowieso nur eine kleine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Berufsunfähigkeitsversicherung wird teurer
Mit dem Jahreswechsel steigen die Prämien für Berufsunfähigkeitsversicherungen - und das nicht zu knapp. Hintergrund ist der Garantiezins, der ab dem 1. Januar von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt wird. Und der wirkt sich wie folgt auf die Versicherungsprämien aus: Die Versicherer sammeln alle Beiträge ihrer Kunden und vergleichen den daraus gewonnen Topf mit den zu erwartenden Leistungen. Dieser Topf verkleinert sich durch den sinkenden Garantiezins. In Folge dessen erhöhen die Versicherer ihre Beiträge. Wie hoch die Anhebung ausfallen wird, bleibt zunächst unklar, so die Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeinen. Die Höhe der zukünftigen Prämien hinge unter anderem von den Schadensfällen und den Kosten für die Verwaltung ab.
Junge Menschen zahlen am meisten
Besonders junge Neukunden könnten davon profitieren, noch vor dem Jahreswechsel eine Versicherung abzuschließen. Den Berechnungen des Finanzdienstleisters MLP zufolge könnten sich die Prämien bei einer monatlichen Rente von 1.000 Euro für einen 25-Jährigen um bis zu sieben Prozent, für einen 35-Jährigen um bis zu fünf Prozent und für einen 45-Jährigen um bis zu drei Prozent steigern.
Der Rentenbeitrag, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird, gilt für die gesamte Laufzeit. Wer bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, ist folglich von der Preiserhöhung nicht betroffen. Die vereinbarte monatliche Rente sollte nach Möglichkeit nicht unter 1.000 Euro liegen. Sinnvoll ist eine sich jährlich erhöhende Rente, die die Inflation ausgleichen kann. Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollte man darauf bestehen, den Vertragsbeginn auf den 1. Dezember zurückzudatieren.
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