Barley: Immobilienverkäufer soll Makler bezahlen
Bei der Vermietung gilt bereits das Besteller-Prinzip: Wer den Auftrag an den Makler erteilt, bezahlt diesen auch. Beim Immobilienkauf ist das noch nicht so: Hier muss meist der Käufer zahlen. Justizministerin Barley will das ändern.

Berlin - Wie schon bei der Vermietung von Wohnungen sollen nach dem Willen von Justizministerin Katarina Barley auch bei Immobilienverkäufen bald die Auftraggeber die Maklergebühr bezahlen. "Ich werde dafür sorgen, dass dieses Besteller-Prinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post" (Donnerstag). Ein genaues Datum nannte sie nicht.
"Wer bestellt, der zahlt auch"
Barley sagte: "Maklergebühren lassen die Kosten beim Wohnungs- oder Hauskauf explodieren." Durch das Bestellerprinzip würden die Käufer spürbar entlastet. "Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer." Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung. Deshalb müsse auch beim Immobilienkauf der Grundsatz "Wer bestellt, der zahlt auch" gelten.
Kritik: Kauf wird nicht automatisch günstiger
Der Verband der Haus- und Grundeigentümer widersprach Barley. Eine solche Regelung mache den Kauf nicht automatisch günstiger, sagte Verbandssprecher Alexander Wiech dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Die Verkäufer werden nämlich versuchen, die Maklergebühr in den Verkaufspreis einzupreisen." Damit steige für den Käufer dann auch die Grunderwerbssteuer.
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