Baden-Württemberg hält den weiteren Ausbau der Wasserkraft für unverzichtbar
Das Land Baden-Württemberg ist mit der geplanten EU-Rahmenrichtlinie zur Förderung von Strom aus regenerativen Energiequellen nicht einverstanden, weil nur kleine Wasserkraftwerke weiter gefördert werden sollen.

Experten aus beiden Ministerien und der Kraftübertragungswerke Rheinfelden AG informierten heute Europaabgeordnete und Fachleute der EU-Kommission über den hohen Stellenwert der Wasserkraft für Baden-Württemberg. Hintergrund dieses Meinungsaustauschs ist eine geplante EU-Rahmenrichtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen. Baden-Württemberg will sich gegen Überlegungen, in diese Richtlinie ein faktisches Verbot ausgerechnet für die Förderung großer Wasserkraftwerke aufzunehmen, wehren. Im Land sollen nach dem "Umweltplan Baden-Württemberg" die Gesamtemissionen an Kohlendioxid von derzeit (Jahr 2000) etwa 77 Millionen Tonnen pro Jahr auf unter 70 Millionen Tonnen pro Jahr bis 2005 und unter 65 Millionen Tonnen jährlich bis 2010 gesenkt werden. Am verstärkten Ausbau der Wasserkraft führe dabei kein Weg vorbei. 90 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen werde mit Hilfe der Wasserkraft erzeugt. "Wir wollen nicht, dass die geplante EU-Rahmenrichtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen den Mitgliedstaaten faktisch die Gewährung von staatlichen Umweltschutzbeihilfen für große Wasserkraftwerke verbietet. Eine solche Förderung muss im Einzelfall möglich sein und deshalb der Entscheidung der einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben. Diesen Standpunkt haben wir in Brüssel klar vertreten." Die Minister Müller und Döring gehen davon aus, dass die vorgetragenen Argumente in der Zweiten Lesung im Europäischen Parlament über die geplante Richtlinie berücksichtigt werden.
Die geplante EU-Richtlinie "zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt" sieht anspruchsvolle Referenzziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen (vor allem Biomasse, Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft) vor. So soll Deutschland seinen Anteil von 4,5 Prozent (1997) auf 12,5 Prozent (2010) erhöhen. Weiterhin soll ein garantierter Herkunftsnachweis für Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Förderung des Handels und zur Verbesserung der Transparenz eingeführt werden. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, bei der Wasserkraft eine finanzielle Förderung auf kleinere Wasserkraftwerke mit einer Kapazität von bis zu 10 Megawatt (MW) zu beschränken. Große Wasserkraftwerke oberhalb dieser Grenze dürften somit keine staatlichen Umweltschutzbeihilfen erhalten. Die zuständige Berichterstatterin im Energieausschuss des Europäischen Parlaments, Mechtild Rothe, schlägt eine Lösung vor, wonach nur Wasserkraftwerke, die Strom zu einem ortsüblichen Preis herstellen können, von der Förderungsmöglichkeit ausgenommen werden. Diesen Vorschlag sieht Baden-Württemberg als tragbare Lösung an.
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