ASUE: Heizungsanlagen rechtzeitig modernisieren

Kriterien für Neuanlagen: Seit 1.1.1998 müssen bei neuen oder wesentlich geänderten Öl- und Gasfeuerungsanlagen folgende Abgasverlust-Grenzwerte eingehalten werden: Bei vier bis 25 kW maximal elf Prozent Abgasverlust, über 25 bis 50 kW maximal zehn Prozent Abgasverlust und über 50 kW maximal neun Prozent Abgasverlust. Ausgenommen davon sind Feuerungsanlagen zur Beheizung eines Einzelraumes bis elf kW und zur ausschließlichen Brauchwassererwärmung bis 28 kW Nennwärmeleistung.
Kriterien für Altanlagen: Bestehende Öl- und Gasfeuerungsanlagen müssen die neuen Grenzwerte nach einer Übergangsfrist einhalten. Sie hängt davon ab, welchen Abgasverlust und welche Nennwärmeleistung der Schornsteinfeger bei der Einstufungsmessung ermittelt hat.
Der Abgasverlust einer Feuerungsanlage ist ein Maß für die Wärmemenge der über den Schornstein abgeleiteten Abgase. Je höher der Abgasverlust ist, desto schlechter ist der Wirkungsgrad und damit die Energieausnutzung und umso höher sind die Emissionen der Anlage. Wer also seine Heizungsanlage modernisiert, trägt daher nicht nur den gesetzlichen Auflagen Rechnung, sondern spart auch Energie. Bei einer Neuanschaffung ist die Erdgas-Brennwerttechnik, als derzeit effizienteste Form der Heizung, erste Wahl. Die Brennwerttechnik nutzt im Vergleich zu anderen Heizsystemen auch die Wärme, die im Abgas enthalten ist.
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