ASUE: Erneuerung der Heizung wird vom Staat gefördert
Wer in Gebäuden wohnt, die vor 1979 gebaut wurden, kann zur Modernisierung von Heizung, Gebäude oder Fenstern einen zinsgünstigen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen.

Der Staat vergibt zinsgünstige Darlehen zur Modernisierung von Heizungsanlagen. Das neue "Gebäudesanierungs-Programm zur Kohlendioxid-Minderung" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionsmaßnahmen für die Heizungs-, Gebäude- und Fenstersanierung an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden. Darauf weist jetzt die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch hin.
Anträge können unter anderem Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Gemeinden stellen. Für die Modernisierungsmaßnahmen werden langfristige zinsgünstige Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren gewährt. Der aktuelle Darlehenszinssatz beträgt 3,55 Prozent effektiv. Bei privaten Investoren werden die Darlehen über Banken oder Sparkassen ausgereicht. Gefördert wird die Umstellung auf Erdgas verbunden mit der Erneuerung der Heizung sowie der Fenster. Außerdem ist die Erneuerung der Heizung verbunden mit der Wärmedämmung des Daches und der Außenwände sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die Heizungsmodernisierung allein förderfähig. Vor der Durchführung der Maßnahmen sollte man eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch nehmen. Dazu zählen Bauvorlageberechtigte oder als Energieberater zugelassene Ingenieure.
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