Verivox-Richtlinien des Rechners für mobiles Internet
Als Verbraucherportal hat Verivox es sich zur Aufgabe gemacht, Verbraucher umfassend zu informieren.
Angebote müssen leicht und ohne tiefere Detailkenntnisse verständlich sein, damit der Markt des
mobilen Internets transparent und vergleichbar für Verbraucher wird.
Um die Verbraucherfreundlichkeit des Angebotes sicherzustellen, gelten die folgenden Richtlinien für den
Tarifvergleich "Mobiles Internet":
Allgemeines zum Preisrechner:
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Verivox berücksichtigt alle Anbieter für mobiles Internet, die von der Bundesnetzagentur gemäß § 6 TKG
zugelassen wurden. Verivox behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Einzelfall Anbieter und/oder Tarife
nicht abzubilden.
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Verivox berücksichtigt Neukundentarife der Anbieter, die im Internet veröffentlicht wurden. Relevante
Tarifänderungen werden berücksichtigt, sobald diese bekannt sind.
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Verivox behält sich vor, konzernrechtlich oder personell verflochtene Anbieter einheitlich zu behandeln.
Anbieter, die mobiles Internet unter eigenen Markennamen anbieten, welche keine eigenen juristischen
Personen sind, werden in unserem Tarifrechner maximal zweimal gelistet. Möglich ist also maximal die Listung
eines Anbieters und einer weiteren Marke dieses Anbieters oder zweier Marken desselben Anbieters. Nicht
möglich ist jedoch die gleichzeitige Listung zweier Marken eines Anbieters zusammen mit ebendiesem
eigenständigen Anbieter. Unsere Tarifrechner behandeln Anbieter und dieser zugehörige Marken einheitlich wie
einen Anbieter.
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Die Berechnung im Tarifrechner erfolgt für die vom Benutzer gemachten Angaben zu Tariftyp (Vertrag oder
Prepaid), Tarifart (Monats-/Wochen-, Tagesflatrate oder Minuten/Stundenzugänge), Datenvolumen,
Geschwindigkeit, Tariflaufzeit und Netzanbieter. Neben der gewünschten Kundengruppe (z. B. Privatkunden,
Selbstständige oder junge Leute) können verschiedene Zusatzoptionen ausgewählt werden. Tarife sind mit oder
ohne Hardware buchbar. Tarife werden auf der Basis ihrer Preisbestandteile (Grund- und Einrichtungsgebühr,
Neukundenboni, Hardware- und Versandkosten, etc.) und der netzbezogenen Verfügbarkeit abgebildet. Zur
Preisermittlung werden die Kosten auf 24 Monate hochgerechnet.
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Benutzer können nach den in Punkt 3. genannten Filterkriterien die Tarifrechneranzeige modifizieren. Ebenso
kann die Berücksichtigung von bestimmten Optionen ausgewählt oder ausgeschlossen werden.
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Sonderaktionen über andere Vertriebskanäle werden nur dann berücksichtigt, wenn die dazugehörigen
Tarifinformationen öffentlich verfügbar sind.
Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz:
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Verivox akzeptiert als Neukundenboni nur geldwerte Vorteile, die dem Kunden innerhalb von 24 Monaten
zugutekommen. Als geldwerte Vorteile werden beispielsweise gewertet Startguthaben, Grundgebührbefreiung
– oder -reduktion, Befreiung der Einrichtungsgebühren, Sofortbonus von Verivox u.ä. sowie
gegebenenfalls Freieinheiten (sofern sich die Freieinheiten über einen Zeitraum von 24 Monaten erstrecken).
Boni der Anbieter, die an weitere Voraussetzungen (Vertragsverlängerung, Club, Reisegutscheine u.ä.)
gebunden sind, werden ggf. als Anmerkung erwähnt, finden aber keine Berücksichtigung bei der
Preisberechnung.
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Kritik und Feedback von Verbrauchern ist uns sehr wichtig. Bei massiven Beschwerden seitens der Verbraucher
behält sich Verivox das Recht vor, einzelne Angebote mit Warnhinweisen zu kennzeichnen oder aus dem
Tarifrechner zu entfernen.
Diese Anbieter nehmen am Vergleich teil
Unser Ziel ist es stets, alle Anbieter in unserem Tarifrechner anzuzeigen,
die in unseren Vergleich eingeschlossen werden möchten und die unseren verbraucherfreundlichen Tarifrechnergrundlagen entsprechen.
Welche Telekommunikationsanbieter an unserem Tarifvergleich teilnehmen und welche nicht gelistet sind,
finden Sie in dieser Übersicht: Teilnehmende Gesellschaften (siehe Lightbox).
Die Anzahl der zugelassenen Telekommunikationsanbieter ändert sich fortwährend, besonders bei lokal verfügbaren Anbietern.
Wir aktualisieren die Übersicht der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Anbieter daher regelmäßig.
Sie haben Fragen oder kennen weitere Anbieter?
Dann wenden Sie sich gerne an data@verivox.de.
Zugang zu Verbraucherschlichtung:
Zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern weist Verivox auf die
Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur hin. Die sogenannte Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
vermittelt als neutrale Instanz zwischen beiden Parteien mit dem Ziel, eine für beide Seiten zufriedenstellende
Lösung zu erreichen.
Stand: 15.02.2019