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Das Wohngeld ist eine Form der staatlichen Hilfe für Geringverdiener, die keine sonstigen Sozialleistungen beziehen. Wohngeld wird in Form eines Miet- oder Lastenzuschusses gezahlt. Wer Anspruch darauf hat und wie man Wohngeld beantragt, lesen Sie hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Geschichte des Wohngeldes
  3. Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
  4. Wohngeld beantragen
  5. Wie hoch fällt das Wohngeld aus?
  6. Was ist zu beachten, wenn man Wohngeld empfängt?
  7. Verwandte Themen
  8. Weiterführende Links
  9. Baufinanzierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld ist als staatliche Hilfe zu verstehen, die geringverdienende Personen beantragen können.
  • Für Mieter wird es in Form eines Mietzuschusses gewährt. Hauseigentümer erhalten einen Lastenzuschuss.
  • Jeder Bürger hat bei entsprechenden Voraussetzungen ein gesetzliches Recht auf diese Unterstützung.
  • Ist Wohngeld korrekt und wahrheitsgemäß beantragt worden, muss es nicht zurückgezahlt werden.

Die Geschichte des Wohngeldes

Wohngeld wurde 1965 das erste Mal beschlossen und umgesetzt. Das dafür benötigte Geld kommt zum einen Teil vom Bund und zum anderen Teil vom jeweiligen Land. Während der Jahre wurden die zugehörigen Gesetze immer wieder novelliert und überarbeitet. So trat die letzte Reform beispielsweise zum Jahresbeginn 2016 mit einer Zuwendungserhöhung in Kraft.

Für 2022 wurde eine Dynamisierung des Wohngeldes beschlossen. Damit wird dessen Höhe alle zwei Jahre an die aktuelle Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wer Anspruch auf Wohngeld hat, hängt von den unterschiedlichsten Faktoren ab. Maßgeblich ist vor allen Dingen das Nettoeinkommen, das unterhalb einer bestimmten, regelmäßig angepassten Höchstgrenze liegen muss. Die maximale Höhe des Einkommens hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab. Auch die Miete darf einen gewissen Satz nicht überschreiten, muss also verhältnismäßig sein. Die maximale Höhe der Miete hängt ebenfalls von der Anzahl der Personen und zudem von der Region ab.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Bafög oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Hier ist ein Zuschuss fürs Wohnen bereits mit eingerechnet.

Wohngeld beantragen

Für die Beantragung von Wohngeld sind eine Reihe von Formularen auszufüllen, die unter anderem die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der zu zahlenden Miete abfragen. Die Formulare sind je nach Bundesland unterschiedlich. Die Bearbeitungsdauer bei einem Erstantrag beträgt etwa drei bis sechs Wochen. Beraten lassen und beantragen kann man das Wohngeld bei der jeweils zuständigen Wohngeldbehörde, welche häufig in der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung ansässig ist.

Wie hoch fällt das Wohngeld aus?

Seit Beginn 2016 wird der Anspruch auf Wohngeld individuell errechnet. Die Genehmigung von Wohngeld hängt von der Höhe des Gesamteinkommens (der gesamten Wohngemeinschaft), der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der zu zahlenden Miete ab. Grundsätzlich wird Wohngeld nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Beantragungsmonat jeweils im Voraus.

Was ist zu beachten, wenn man Wohngeld empfängt?

Wer Wohngeld von der zuständigen Behörde bewilligt bekommen hat, bezieht die Unterstützung in der Regel für 12 Monate. Danach läuft sie aus und muss mittels eine Folgeantrages neu beantragt werden. Ergeben sich im Bewilligungszeitraum Änderungen in den Lebensverhältnissen, die zuschussrelevant sind, muss dies gemeldet werden, sodass das Wohngeld angepasst werden kann. Darunter fallen würden etwa Gehalts- oder Mietänderungen mit mehr als 15 Prozent Abweichung von den im Antrag angegebenen Zahlen.

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