Beschluss
Telekom muss Call-by-Call auch für congstar-Kunden anbieten
Der Regulierer hat entschieden: Künftig muss auch die Telekom-Tochter congstar ihren Kunden die Möglichkeit einräumen, günstige Vorwahlen über Call-by-Call zu nutzen. Bislang können congstar-Kunden das nämlich nicht.
Bonn (red) - Wie ein Sprecher der Bundesnetzagentur der Redaktion gegenüber bestätigt hat, wurde der Telekom (www.telekom.de) jetzt ein entsprechender Bescheid der Behörde zugestellt. Demnach muss der Ex-Monopolist auch bei so genannten All-IP-Anschlüssen, also bei Telefonanschlüssen, die übers Internet realisiert werden, den Kunden die Möglichkeit zur Call-by-Call- und Preselection-Nutzung geben.
Die Kunden können also künftig auch bei Telekom-Tochterunternehmen wie congstar, die solche Anschlüsse anbieten, günstige Vorwahlen nutzen. Derzeit ist das congstar-Kunden noch nicht möglich. Die Entscheidung gilt auch für eventuelle weitere Telekom-Töchter. Der Beschluss ist von Seiten der Netzagentur endgültig, allerdings kann die Telekom den üblichen Rechtsweg beschreiten und gegen die Entscheidung des Regulierers Klage einreichen.

