Versicherungstipps
Wintertief Daisy: Versicherungsschutz im Schneechaos
Das Wintertief Daisy hat in Teilen Deutschlands seine Spuren hinterlassen. Wie sieht es dabei jedoch mit dem Versicherungsschutz im Schneechaos für Fahrzeuge und Häuser aus?
Köln (red) – Das Wintertief Daisy sorgte in Deutschland für viel Aufregung. Unfälle mit Fahrzeugen und Schäden an Häusern sind da an der Tagesordnung. Immer wieder fragen Versicherte, was sie beim Autounfall, Winterdienst oder bei einem Schaden an ihrem Haus beachten sollen. Die DEVK Versicherung informiert.
Fahrzeug an winterliche Verhältnisse anpassen
So schreibt die Straßenverkehrsordnung etwa vor, dass man sein Fahrzeug an die winterlichen Verhältnisse anpassen müsse. Wer dies nicht beachtet und etwa mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiere ein Bußgeld und bei einem Unfall sogar einen Punkt in Flensburg. Jedoch beruhigt Peter Boecker, Schadenspezialist der DEVK Zentrale in Köln, denn "die Versicherung zahlt in der Regel trotzdem" und "bei Haftpflichtschäden immer, die DEVK bietet selbst bei grob fahrlässig herbeigeführten Kaskoschäden Versicherungsschutz."
Wohngebäudeversicherung deckt Sturmschäden ab
Auch der Wind könne für Schäden am Haus oder auch am Auto sorgen. Denn sobald der Wind zu einem Schneesturm wird, können Antennen abknicken, Satellitenanlagen beschädigt werden und Dachpfannen herunterfallen – das kann schnell recht teuer werden. Solche Sturmschäden würden jedoch von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Versicherungstechnisch spreche man ab der Windstärke acht von einem Sturm.
Auto nicht neben Häuser mit viel Schnee auf dem Dach parken
Weitere Schäden am Haus können auch durch zu viel Schnee auf dem Dach entstehen, sollte das Dach die Last etwa nicht tragen können. Hierbei würde die Wohngebäudeversicherung jedoch nicht einspringen. In diesem Fall benötige man eine zusätzliche Elementarschadendeckung, diese würde dann aber auch bei Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen einspringen. Des Weiteren empfiehl die DEVK, sein Auto nicht nah an Häuser zu parken, bei denen das Dach schwer mit Schnee bedeckt ist.
Winterdienstpflicht für Hauseigentümer
Hauseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Das heißt, sollte ein Fußgänger etwa auf dem Bürgersteig vor dem Haus oder auch auf einem öffentlichen Fußweg ausrutschen und sich verletzten, kann es ohne eine Haftpflichtversicherung schnell sehr teuer werden. Auch wenn es ununterbrochen schneit, müsse der Weg alle paar Stunden wieder freigemacht und nachgestreut werden. Hierbei empfiehlt die DEVK auf Splitt oder Lavaasche zurückzugreifen.
Schäden schnell melden
Generell gilt auch, sollte sich ein Unfall oder ein Schaden ereignen, sei es wichtig, denn Schaden so schnell wie möglich dem Versicherer zu melden. Denn je schneller ein Schaden gemeldet werde, desto schneller könne er auch reguliert werden.
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