06.06.2008 | © Tarife.de

Versicherungsschutz

Flip-Flops am Steuer: Zahlt Versicherung beim Autounfall?

Zahlt die Autoversicherung, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Flip-Flops trug? Ja, sagt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV.

Passiert ein Unfall mit Flip-Flops an den Füßen des Fahrers, verweigere die Kfz-Versicherung die Leistung. Das ist falsch, so der GDV. Die Leistung der Kfz-Versicherung sei nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers immer - egal ob der Verursacher Flip-Flops, High Heels oder andere Schuhe trug.

Auch die Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug mache ihre Leistung nicht vom Schuhwerk abhängig. Sie kann unter Umständen dann die Leistung zumindest teilweise verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war, dazu gehöre aber nicht das Tragen bestimmter Schuhe.

Jedoch rät der Verband Autofahrern, im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe zu tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten. Unfälle und Verletzungen können so oftmals vermieden werden.

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