Unfälle durch Dritte
Eigene Haftpflicht springt bei Forderungsausfällen ein
Die Versicherung AXA bietet Skifahrern eine Haftpflichtvericherung, die auch Schäden durch Dritte abdeckt. Damit bleiben Unfallopfer nicht auf entstanden Kosten sitzen, selbst wenn der Verursacher nicht zahlen kann.
Millionen Deutsche lockt es jedes Jahr auf die Skipiste. Die Schattenseite des Wintersports: Allein 2003/2004 verletzten sich rund 60.000 Skifahrer, davon 8.000 so schwer, dass sie länger als einen Tag im Krankenhaus versorgt werden mussten, so eine Untersuchung der Stiftung Sicherheit im Skisport.
Die Kosten, die bei einem Skiunfall auf der Piste entstehen, muss der Unfallverursacher tragen. Geschütz ist, wer eine private Haftpflichtversicherung hat. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten, zum Beispiel für Arzt und Krankenhaus. Hat der Unfallverursacher jedoch keine Haftpflichtversicherung und auch kein ausreichendes Vermögen, bleibt das Unfallopfer auf seinen Kosten sitzen.
Die AXA Versicherung empfiehlt Skifahrern daher eine so genannte Forderungsausfallversicherung. Sie schützt davor, dass der Unfallverursacher finanzielle Forderungen, die beispielsweise aus einem Unfall entstehen, nicht begleichen kann. Diese Versicherung ist ohne Zusatzkosten Bestandteil der Haftpflichtpolice. Kann der Unfallverursacher nicht zahlen, übernimmt die Versicherung alle Kosten, auch die des Rechtsstreits, so als wäre auch der andere dort versichert.
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