20.01.2012 | © Tarife.de

Vorwürfe

Verivox widerspricht Behauptungen von Flexstrom

Der Stromanbieter Flexstrom hat gegen Verivox beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen vermeintlich nicht korrekter Aussagen zu der Anzahl der Kundenbeschwerden erwirkt. Verivox habe, so die Darstellung des Verbraucherportals, erst aus den Medien davon erfahren. Den Vorwürfen des Stromanbieters widerspricht Verivox.

Heidelberg (red) - Verivox habe zwischenzeitlich das Landgericht Hamburg und die Anwälte von Flexstrom angeschrieben und um Übermittlung der Antragsschrift gebeten, um den konkreten Inhalt der Vorwürfe in Erfahrung zu bringen. Das Gericht habe zugesagt, Verivox die Klageschrift schnellstmöglich zu übermitteln. Die Anwälte von Flexstrom würden sich hingegen weigern, Verivox die Antragsschrift auszuhändigen.

Streitthema Neukundenbonus

Eine einstweilige Verfügung stellt eine vorläufige Regelung dar, die auf einer summarischen Prüfung des Vortrags des Antragsstellers beruht und ohne Anhörung der Gegenseite erlassen wird, erklärt Verivox. Der Streitpunkt zwischen Verivox und Flexstrom ist die seit 2010 steigende Anzahl von Kundenbeschwerden. Allein zum Thema "Neukundenbonus wird nicht ausgezahlt" liegen Verivox nach eigener Aussage über 3000 Beschwerden vor – auch Verbraucherverbände klagen über eine hohe Anzahl von Beschwerden, die wohl künftig von der neu geschaffenen Schiedsstelle für Energie bearbeitet werden müssen.

Flexstrom

Verivox: Es ging nicht um Provisionen

Die Behauptung von Flexstrom, es sei um Provisionen gegangen, ist unzutreffend, so das Verbraucherportal. Verivox hatte in einem von Flexstrom eingeleiteten Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung betreffend die Nichtauszahlung des Neukundenbonus und Unstimmigkeiten in den AGB von Flexstrom vom Landgericht Heidelberg Recht bekommen - dieses spricht von "Bauernfängerei" und "Augenwischerei". Auch die Schiedsstelle Energie bestätigt die Haltung von Verivox.

Verivox hat für ein weiteres Produkt der Flexstromgruppe den Neukundenbonus aus den Gesamtkosten für das erste Jahr im Tarifrechner herausgerechnet, nachdem auch hier Unstimmigkeiten mit den auf der Flexstromseite verfügbaren AGB aufgetreten seien. Flexstrom habe Verivox erst nach der Herausrechnung des Bonus ein konkretes Provisionsangebot unterbreitet. Die Kausalkette würde bewusst verdreht. Verivox will gegen die Darstellungen von Flexstrom vorgehen.

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