20.12.2011 | © Tarife.de

Verbraucherschutz

Verivox kündigt Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom

Das unabhängige Verbraucherportal Verivox hat die Vertriebspartnerschaft mit Flexstrom aufgekündigt. Die direkte Wechselmöglichkeit über das Portal ist damit nicht mehr gegeben. Laut Verivox sind unterschiedliche Auffassungen zum Verbraucherschutz der Hintergrund; es habe zahlreiche Kundenbeschwerden gegeben.

Heidelberg (red) - Die Tarife der Vertriebsmarken dieses Energieversorgers werden nach wie vor neutral im Preisvergleich dargestellt, es ist jedoch nicht mehr möglich, direkt über Verivox zu Flexstrom zu wechseln. Der Hintergrund der Kündigung sind unterschiedliche Auffassungen zum Verbraucherschutz.

Streitfall Neukundenbonus

Flexstrom bezeichnet sich selbst als Discounter, der mit möglichst günstigen Preisen um die Gunst der Verbraucher wirbt. Die billigen Angebote kommen oft durch einen Bonus zustande, der derzeit bis zu 190 Euro bei Durchschnittsverbräuchen beträgt und allen Neukunden in Aussicht gestellt wird.

"Der Preiskampf auf dem Energiemarkt für private Verbraucher wird oft über Neukundenboni ausgefochten", so Peter Reese, Leiter Energiewirtschaft bei Verivox. "Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass mehr Wettbewerb in diesen Markt einzieht. Die Verbraucher müssen sich aber darauf verlassen können, dass die Versprechungen der Energieversorger auch eingelöst werden."

Flexstrom - neu (Foto / Abb.: Flexstrom AG)

Wann die Verbraucher ein Recht auf den Neukundenbonus von Flexstrom haben, ist umstritten. Flexstrom vertritt in zahlreichen Fällen (Tarif Deutschlands Best) die Auffassung, dass der Bonus nur gewährt wird, wenn die Verbraucher länger als ein Jahr Kunde des Energieversorgers bleiben. Diese Regelung sei in den AGB des jeweiligen Tarifes geregelt. Der entsprechende Passus wurde von Flexstrom in den vergangenen Jahren mehrmals geändert. Gegenüber Verivox nahm der Energieversorger im Laufe der Zeit unterschiedliche Haltungen zu diesem Passus ein. Aktuell setzt Flexstrom bei verschiedenen Tarifen unterschiedliche AGB ein.

Mehrere tausend Verbraucherbeschwerden weisen jedoch eindeutig darauf hin, dass Flexstrom den Neukundenbonus nicht gewährt, wenn die Verbraucher nach 12 Monaten Vertragslaufzeit wieder wechseln wollen. Damit verstößt der Neukundenbonus von Flexstrom gegen die Verivox-Richtlinien zum Verbraucherschutz und wird im Strompreisvergleich nicht berücksichtigt.

Vertriebspartnerschaft beendet

Aufgrund des jahrelangen Streits um das Thema Neukundenbonus sowie unterschiedlichen Auffassungen zum Verbraucherschutz hat Verivox die Partnerschaft mit dem Versorger beendet. "Zwischen Januar und November 2011 gingen [vierstellige Anzahl wegen Einstweiliger Verfügung vorübergehend entfernt] Verbraucherbeschwerden zum Thema Neukundenbonus bei Flexstrom bei uns ein", sagt Peter Reese. "Verbraucher, die auf Zahlungen bestehen oder Abschläge kürzen, bekommen sehr schnell Post vom Inkassounternehmen Syllego Inkasso GmbH, das ebenfalls zur Flexstrom AG gehört. Auf der Webseite von Flexstrom werden Urteile im Sinne des Unternehmens gesammelt, um Klagen von Kunden im Keim zu ersticken. Diesen Umgang mit den Verbrauchern halten wir nicht für fair."

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