Urteil
Irreführende Werbung für "Festpreis" bei Stromtarifen gestoppt
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die irreführende Werbung für einen Stromtarif mit einem sogenannten Festpreis untersagt. Der Verbraucher sei bei dieser Art der Werbung nicht ausreichend über den erheblichen Anteil des variablen Preises aufgeklärt worden, befand das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.
Ein Festpreis darf nicht gleichzeitig variabel sein.
(Foto / Abb.: gourmecana / Fotolia.com)
Hamm (dapd/red) - Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund. In dem Verfahren hatte ein Energieversorgungsunternehmen aus Norddeutschland gegen einen Konkurrenten aus dem Ruhrgebiet geklagt, weil dieser im Internet mit einem "Festpreis" für einen Stromtarif warb.
Hoher variabler Preisbestandteil
In einem "Sternchentext" wurde darauf verwiesen, dass es auch einen variablen Preisbestandteil gibt, der über 40 Prozent beträgt. Deshalb sei der Begriff "Festpreis" in diesem Zusammenhang nicht zulässig, entschied das OLG.
Das könnte Sie auch interessieren
Heizstromkunden bekommen Geld zurück
Nach einem gewonnenen Rechtsstreit gegen E.ON Hanse zahlt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nun etlichen Stromkunden Geld zurück - und zwar genau die Beträge, die laut Urteil zu Unrecht kassiert worden waren. Dabei ging es um Preiserhöhungen in Heizstromverträgen.
weiter...
"Heatballs" dürfen weiterhin keine Glühbirnen sein
Sind "Heatballs" Glühbirnen oder nicht? Was als satirische Aktion der gleichnamigen Firma begann, endete nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster - mit einer Niederlage. Die Richter erkannten das Produkt, das aussieht und sich wie eine herkömmliche Glühbirne verhält, nicht als Heizelement an.
weiter...
Wechslerquote im Strommarkt nimmt auf 6,5 Prozent zu
Der Wettbewerb im Strommarkt wächst rasant. Das Verbraucherportal Verivox ermittelte im Januar 2012 über 1000 Anbieter und weit mehr als 4000 verschiedene Tarife. Die Stromanbieterwechsel stiegen 2011 leicht auf rund drei Millionen, doch nach wie vor wechselt nur eine Minderheit.
weiter...
Defekte Autogasanlage: Kein Ersatz der Benzinkosten
Bei einer defekten LPG-Gasanlage hat ein Autobesitzer zwar einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags. Schadenersatz wegen entstandener Mehrkosten für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb wird jedoch nicht gewährt. In einem aktuellen Fall ging es immerhin um rund 1600 Euro.
weiter...
Hornbach will Quecksilber-Grenzwerte zukünftig einhalten
Hornbach will zukünftig den Verkauf von Energiesparlampen mit mehr als 5 Milligramm Quecksilber unterlassen. Dieses Zugeständnis bezieht sich nicht nur auf die Eigenmarke von Hornbach, sondern auf alle Energiesparlampen, die von der Baumarktkette vertrieben werden.
weiter...




