18.11.2011 | © Tarife.de

Urteil

Irreführende Werbung für "Festpreis" bei Stromtarifen gestoppt

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die irreführende Werbung für einen Stromtarif mit einem sogenannten Festpreis untersagt. Der Verbraucher sei bei dieser Art der Werbung nicht ausreichend über den erheblichen Anteil des variablen Preises aufgeklärt worden, befand das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Geld Ein Festpreis darf nicht gleichzeitig variabel sein. (Foto / Abb.: gourmecana / Fotolia.com) Hamm (dapd/red) - Das OLG bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Dortmund. In dem Verfahren hatte ein Energieversorgungsunternehmen aus Norddeutschland gegen einen Konkurrenten aus dem Ruhrgebiet geklagt, weil dieser im Internet mit einem "Festpreis" für einen Stromtarif warb.

Hoher variabler Preisbestandteil

In einem "Sternchentext" wurde darauf verwiesen, dass es auch einen variablen Preisbestandteil gibt, der über 40 Prozent beträgt. Deshalb sei der Begriff "Festpreis" in diesem Zusammenhang nicht zulässig, entschied das OLG.

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