30.07.2012 | © Tarife.de

Beschluss

EnBW klagt nicht gegen Atomausstieg

Der drittgrößte deutsche Energieversorger EnBW will sich der Verfassungsbeschwerde der anderen großen Stromkonzerne nicht anschließen - nicht etwa, wie sie anderer Auffassung wären. Der Karlsruher Konzern begründete den Verzicht am Montag damit, dass er mit mehr als 98 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand sei.

EnBW Karlsruhe (dapd/red) - Wegen dieser Eigentumsverhältnisse fehle es ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an der Grundrechtsfähigkeit. Eine Verfassungsbeschwerde sei vor diesem Hintergrund unzulässig. Allerdings teile die EnBW die Auffassung der klagenden Konkurrenten. Durch die vorzeitige Abschaltung ihrer zumeist lange abgeschriebenen Meiler entgehen den Konzernen hohe Summen.

Der Atomausstieg kam den Konzernen teuer zu stehen

Allein Deutschlands größter Energieversorger E.on schätzt den Schaden durch die Abschaltung seiner Atomkraftwerke auf rund acht Milliarden Euro und hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. "Wir sind daher zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht bei erfolgreichen Verfassungsbeschwerden der Mitwettbewerber im Rahmen seiner Entscheidungen auch die Interessen der EnBW berücksichtigen wird", hieß es dazu von der EnBW.

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